Zürich – Die Bank Julius Bär hat vor einem Gericht eine Niederlage erlitten und muss nun eine Rückstellung in dreistelliger Millionenhöhe vornehmen. Es geht um verschollene DDR-Vermögen.
Konkret habe das Zürcher Obergericht eine Klage der deutschen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) gegen Julius Bär in Höhe von rund 97 Millionen Franken plus Zinsen seit 2009 bestätigt, teilte das Unternehmen am Mittwochabend mit.
Vor diesem Hintergrund werde man vorsorglich eine Rückstellung in Höhe von 153 Millionen Franken buchen, so die Mitteilung weiter.
Früheres Urteil gekippt
Das Gericht kippte mit diesem Entscheid ein früheres Urteil. Dies geschah, nachdem das Bundesgericht im Januar eine Beschwerde der BvS teilweise gutgeheissen und den Fall zur Neubeurteilung nach Zürich zurückgewiesen hatte.
Julius Bär will das Urteil allerdings am Bundesgericht anfechten. Man habe die Forderungen der BvS stets bestritten und werde dies auch weiterhin tun.
UBS im Visier
Die BvS (ehemals Treuhandanstalt Berlin) versucht seit Jahren, Gelder ausfindig zu machen und wiederzubeschaffen, die während der Wende von Mitgliedern der DDR-Einheitspartei SED beiseite geschafft wurden. In ihrer Klage machte die BvS geltend, dass Julius Bär als Nachfolgerin der ehemaligen Bank Cantrade vom Konto einer ostdeutschen Gesellschaft unzulässige Auszahlungen und Überweisungen vorgenommen habe.
Julius Bär hatte die Bank Cantrade im Jahr 2005 im Zuge der Übernahme der Bank Ehinger & Armand von Ernst von der UBS erworben. Muss Julius Bär am Ende Geld an die BvS überweisen, soll die endgültig zugesprochene Summe von der UBS zurückfordert werden, betonte die Bank Julius Bär in ihrer Mitteilung.
Adventszeit gleich Busszeit
«Es ist immer wieder erstaunlich, wie weit zurückliegende Ereignisse aus vergangenen Zeiten des Schweizer Private Banking die heutigen Banken noch einholen können», kommentiert der Analyst der ZKB die Niederlage. Und: «An die Tatsache, dass der Advent ursprünglich eine Busszeit war, wird jetzt Julius Bär erinnert – und indirekt auch die UBS als Verkäuferin der Bank Cantrade.»
Nach dem Kairos-Abschreiber verhagle nun ein weiterer Sonderposten den Abschluss 2018, so der Kommentar weiter. Auf das operative Geschäft sieht der Analyst aber keine direkten Auswirkungen. «Nichtsdestotrotz sind solche Meldungen natürlich nie positiv», so sein Fazit.
An der Börse verzeichnen die Julius-Bär-Aktien in einem anziehenden Markt leicht Verluste (10.15 Uhr: -0,4%). (awp/mc/ps)