UBS in Frankreich in zweiter Instanz zu Zahlung von 1,8 Mrd Euro verurteilt
Paris – Die Grossbank UBS ist im Steuerstreit mit Frankreich auch in zweiter Instanz verurteilt worden. Allerdings hat das Berufungsgericht eine deutlich tiefere Strafe verhängt und die Bank kommt damit deutlich glimpflicher davon als nach dem ersten Urteil befürchtet.
Die UBS wurde am Montag wegen unerlaubter Geldgeschäfte und der Beihilfe zur Geldwäsche schuldig gesprochen. Der «Cour d’appel» in Paris verlangt eine Zahlung von insgesamt 1,8 Milliarden Euro. Darin enthalten ist eine Geldstrafe in der Höhe von 1 Milliarde Euro und die Zahlung von 800 Millionen Euro Schadensersatz.
In erster Instanz war die Bank im Februar 2019 zu einer Zahlung von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verurteilt worden, darin enthalten ebenfalls 800 Millionen Schadenersatz. Bereits 2014 hatte die UBS eine Kaution von 1,1 Milliarden Euro hinterlegen müssen, und zurückgestellt hat sie für den Steuerfall in Frankreich 450 Millionen Euro.
Am Montag wurden ausserdem vier der sechs angeklagten früheren UBS-Mitarbeiter zu Strafen von bis zu einem Jahr auf Bewährung und zu 300’000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Bank prüft «weiteres Vorgehen»
Die UBS hat das Gerichtsurteil im Steuerstreit mit Frankreich zur Kenntnis genommen. Ob sie dieses weiterziehen wird, hat die Grossbank allerdings noch nicht entschieden. Die UBS werde die Entscheidung prüfen und alle Optionen in Betracht ziehen – einschliesslich der Berufung, hiess es in einer Mitteilung vom Montagnachmittag. UBS-Anwalt Hervé Temime erkärte: «Die Entscheidung des Gerichts ist schwer zu verstehen.» Die finanziellen Auswirkungen fielen zwar um 2,7 Milliarden Euro geringer aus. Aber unter dem Strich handle es sich um eine Verurteilung, weshalb man darüber nachdenken werde, den Fall ans Kassationsgericht weiterzuziehen.
Dem Institut und einigen früheren Mitarbeitern wird vorgeworfen, Steuerflüchtlingen aus Frankreich zwischen 2004 und 2012 systematisch geholfen zu haben, Geld in der Schweiz zu verstecken. «Illegale Bankwerbung» und «durch Steuerbetrug verschlimmerte Geldwäsche» lautete das Verdikt des Pariser Strafgerichts 2019.
Auf Freispruch plädiert
Die UBS hatte die Anschuldigungen allerdings zurückgewiesen und auf Freispruch plädiert. Der Berufungsprozess selbst ging bereits im März 2021 über die Bühne und das Urteil sollte ursprünglich Ende September verkündet werden. Die Entscheidung wurde dann aber auf den heutigen Montag verschoben, weil einer der drei Richter erkrankt war.
In der zweiten Instanz hatte die Anklage eine Zahlung von insgesamt mindestens 3 Milliarden Euro beantragt – also bereits deutlich weniger als die 4,5 Millionen aus der ersten Instanz. Und die sechs angeklagten Einzelpersonen, alles frühere Mitarbeiter und Kaderleute der UBS, sollten zu bedingten Gefängnisstrafen von 6 bis 18 Monaten verurteilt werden.
Einfluss auf diesen Antrag dürfte ein Leiturteil des Kassationshofs in Paris vom September 2019 gehabt haben. Die Richter hatten seinerzeit entschieden, dass französische Gerichte Bussen wegen Steuerbetrug auf Basis der tatsächlich hinterzogenen Steuern berechnen sollen und nicht auf Basis der hinterzogenen Vermögen.
Die UBS-Aktie reagierte zuerst positiv auf die Ankündigung und legte um bis zu 1,6 Prozent zu, ehe die Gewinne wieder abbröckelten. Zu Börsenschluss stand die Aktie 0,4 Prozent im Minus bei 16,42 Franken. (awp/mc/pg)