EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso. (Bild © Europäische Union, 1995-2012)
Bern – EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso macht klar, dass es den privilegierten Zugang der Schweiz zum EU-Binnenmarkt nicht gebe ohne Personenfreizügigkeit. Die Schweiz geniesse heute Privilegien, die keinem anderen Drittstaat jemals zugestanden worden seien.
Auf die einzelnen Abstimmungen in der Schweiz wolle er zwar nicht eingehen, sagt Barroso in einem Interview mit der «NZZ am Sonntag»: «Ich möchte aber auf die fundamentale Bedeutung der Personenfreizügigkeit für die EU als eine unserer Grundfreiheiten verweisen, nebst dem freien Austausch von Gütern, Dienstleistungen und Kapital». Diese Elemente seien nicht trennbar, die Mitgliedsstaaten würden niemals die Loslösung der Personenfreizügigkeit von den übrigen Grundfreiheiten akzeptieren. Ein Nein zur Personenfreizügigkeit wäre laut dem Kommissionspräsidenten «ein Unfall».
Privilegierter Zugang zu Binnenmarkt von 500 Mio Konsumenten
Zugleich erinnerte er daran, dass die EU der Schweizer Wirtschaft einen privilegierten Zugang zu einem Binnenmarkt von 500 Millionen Konsumenten gewährt habe. Aus ökonomischer Sicht sei es für die Schweiz zentral, diesen Zugang beizubehalten. Die Personenfreizügigkeit wird in der Schweiz in den nächsten beiden Jahren zu reden geben. Anfang 2014 steht mit der SVP-Initiative «gegen die Masseneinwanderung» der erste von drei Volksentscheiden an. Dann folgen Abstimmungen über die Ecopop-Initiative zur Begrenzung der Einwanderung von Ausländern sowie über die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien. (awp/mc/ps)