Kurt Bock, Vorstandsvorsitzender BASF.
Brüssel – Der Chemiekonzern BASF kommt um eine EU-Kartellstrafe von 68,4 Millionen Euro herum. Die EU-Kommission hob am Montag in Brüssel die im Jahr 2009 verhängte Geldbusse wegen Wettbewerbsverstössen auf. Die Vorwürfe seien verjährt, teilte die EU-Behörde als Grund mit.
Die BASF sollte als Rechtsnachfolgerin des schweizerischen Ciba Spezialchemie-Konzerns zur Kasse gebeten werden. Europas Wettbewerbshüter hatten dem Unternehmen vorgeworfen, Preise für Zusatzstoffe, aus denen Plastikprodukte hergestellt werden, mit Konkurrenten abgesprochen zu haben.
Auch Strafe gegen Elementis annulliert
Zugleich annullierte Brüssel auch die Strafe gegen das britische Chemieunternehmen Elementis (32,6 Mio Euro). Auch in diesem Fall sei die Sache verjährt, entschied die Behörde. Die EU-Kommission handelte nach einem Urteil des EU-Gerichtshofs in Luxemburg. Dieser hatte in einem anderen Fall die Rechtsvorschriften für Verjährungsfristen geklärt. «Diese Klärung ergab, dass der Beschluss der Kommission aus dem Jahr 2009 nicht korrekt war und dass die Verjährungsfrist für diese beiden Firmen abgelaufen war», schrieben die Wettbewerbshüter. Es ist sehr selten, dass die EU-Kommission eine Geldbusse komplett aufhebt.
Bussgeld von insgesamt 173 Millionen Euro
Gegen neun weitere Firmen, die am Chemiekartell beteiligt waren, bleibt die Entscheidung gültig. Dazu gehören der niederländische Akzo-Konzern, das französische Unternehmen Arkema und das deutsche Unternehmen Baerlocher. Gegen die Spezialchemieunternehmen wurde 2009 ein Bussgeld von insgesamt 173 Millionen Euro wegen Preisabsprachen bei Wärmestabilisatoren verhängt. BASF hatte dagegen geklagt und auf Verjährung gepocht, da Ciba das betroffene Geschäft bereits 1998 verkauft hatte. Ciba ist seit dem Frühjahr 2009 Teil von BASF. (awp/mc/ps)