Bern – Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat das Strafverfahren im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen durch den deutschen Autohersteller VW eingestellt. Dies teilte sie am Donnerstag mit.
Ein Bussgeldbescheid gegen die Volkswagen (VW) AG der Staatsanwaltschaft Braunschweig in Deutschland verunmögliche eine erneute Strafverfolgung von VW durch die Bundesanwaltschaft in der Schweiz, und zwar aufgrund des transnationalen Doppelverfolgungs- und Doppelbestrafungsverbots, so die Bundesanwaltschaft (BA).
Auch der Tatverdacht gegen die Amag Import AG (Amag AG) und gegen deren verantwortliche Organe und Betriebszugehörige habe sich nicht erhärtet. Aus diesem Grund habe die Bundesanwaltschaft das Strafverfahren auch gegen diese Beschuldigten eingestellt, erklärte sie weiter.
Bis zu 175’000 mutmassliche Geschädigte
Die Einstellung des Verfahrens kommt wenig überraschend. Bereits im November 2021 hatte die Bundesanwaltschaft angekündigt, dass sie ihr Strafverfahren gegen VW und Amag im Zusammenhang mit dem Dieselskandal und den Abgasmanipulationen einstellen wolle. Ihr fehlten die Grundlagen für eine Anklage, hiess es damals.
Eröffnet hatte die Behörde das Strafverfahren im Dezember 2016. Amag ist der Schweizer Generalimporteur der Volkswagen-Marken. Dabei ging es unter anderem um den Verdacht des gewerbsmässigen Betrugs. Den Beschuldigten wurde vorgeworfen, teils von den Abgasmanipulationen durch VW gewusst zu haben und somit zwischen 2008 und 2015 in der Schweiz rund 175’000 Käufer und Leasingnehmer geschädigt zu haben.
Nach Abschluss ihrer Ermittlungen kommt die Bundesanwaltschaft nun aber zum Schluss, dass sich weder der Tatverdacht betreffend der verantwortlichen Organe und Betriebszugehörigen der Amag AG noch der Tatverdacht betreffend der Amag AG selber erhärtete. Die Einstellungsverfügung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Privatklagen weiterhin möglich
Einen Schlussstrich gezogen hat die Amag bereits im September 2023 unter das Verfahren eines Privatklägers, der vor einem Genfer Gericht mehrmals Recht bekommen hatte, nachdem er den Kaufvertrag seines Fahrzeugs mit mutmasslich manipuliertem Motor rückgängig gemacht hatte.
So wurde die Amag Ende 2021 in erster Instanz dazu verurteilt, das Fahrzeug zurückzunehmen und dem Opfer 18’000 Franken zu zahlen. Dieses Urteil wollte die Amag zuerst ans Bundesgericht weiterziehen, hat sich dann jedoch «aus verfahrensökonomischen Gründen» dagegen entschieden.
Insgesamt machten gemäss den Angaben der Bundesanwaltschaft rund 5500 geschädigte Autokäuferinnen und Autokäufer von ihrem Recht Gebrauch, sich als Privatkläger zu konstituieren.
Die Geschädigten können nach wie vor auf zivilrechtlichem Weg Schadenersatz fordern. VW hat in anderen Ländern auch bereits Milliarden ausbezahlt. Doch ohne offizielle Schuldige ist ein solches Verfahren in der Schweiz für Einzelpersonen sehr aufwendig und schwierig. (awp/mc/ps)