ZDF-Moderator Jan Böhmermann beim Verlesen seines «Schmähgedichts» in der ZDF-Show «Neo Magazin Royale». (Foto: Screenshot ZDF)
Berlin – Die deutsche Regierung lässt eine Strafverfolgung des ZDF-Moderators Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan zu. Dies teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel in Berlin mit.
Die Türkei hatte wegen des Schmähgedichts von Böhmermann auf Erdogan förmlich eine Strafverfolgung verlangt. Böhmermann hatte Ende März in seiner satirischen ZDF-Show «Neo Magazin Royale» das Gedicht vorgetragen, das zahlreiche Formulierungen enthält, die unter die Gürtellinie zielen. Der Moderator wollte nach eigenen Angaben damit verdeutlichen, was Satire in Deutschland dürfe und was nicht.
«Staatsaffäre Böhmermann»
Durch das förmliche Verlangen der Regierung in Ankara, Böhmermann gemäss Paragraf 103 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes zu belangen, hatte die Angelegenheit die Dimension einer Staatsaffäre anfgenommen. Denn deutsche Staatsanwälte dürfen Ermittlungen nach Paragraf 103 nur aufnehmen, wenn sie von der Bundesregierung dazu ermächtigt worden sind. Der entscheidende Paragraf soll laut Bundesregierung jedoch bis 2018 abgeschafft werden.
Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten kann nach Paragraf 103 mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet werden, bei verleumderischer Absicht sogar mit bis zu fünf Jahren. Neben der türkischen Regierung hatte Erdogan zusätzlich auch persönlich Strafanzeige gegen Böhmermann wegen Beleidigung gestellt.
Die Bundesregierung hatte in den vergangenen Tagen darüber beraten, ob sie der Forderung der Türkei nachkommt. An der von Merkel vorgetragenen Entscheidung waren nach Angaben von Regierungssprecher Steffen Seibert das Kanzleramt, das Auswärtige Amt, das Innen- und das Justizministerium beteiligt. Auch Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) sei einbezogen worden. (mc/ps)