Klaus Volkert anlässlich des Berufungsprozesses in Leipzig im September 2009.
Wolfsburg – Der in der VW-Affäre um Lustreisen auf Firmenkosten und Schmiergeldzahlungen verurteilte Ex-Betriebsratschef Klaus Volkert ist vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Etwa ein Jahr und neun Monate nach dem Antritt seiner Strafe kam Volkert am Freitag auf freien Fuss, wie sein früherer Verteidiger, der Hamburger Anwalt Johann Schwenn, mitteilte.
Das Landgericht Braunschweig hatte den heute 68 Jahre alten Volkert im Februar 2008 wegen seiner Verstrickung in den Skandal zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt.
Justizministerium bestätigt Entlassung
Er verbüsste die Strafe im offenen Vollzug. «Herr Volkert ist entlassen worden, weil erwartet wird, dass er eine gute Prognose hat», erklärte Schwenn. Nach Informationen des Norddeutschen Rundfunks verbrachte der ehemals höchste Arbeitnehmervertreter bei Volkswagen seine Haftzeit in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Burgdorf bei Hannover. Gefangene im offenen Vollzug können das Gefängnis tagsüber verlassen, müssen die Nacht aber hinter Gittern verbringen. Das Justizministerium in Hannover bestätigte die vorzeitige Entlassung Volkerts. «Nach Verbüssung von zwei Dritteln der Strafe wird eine bedingte Haftentlassung geprüft», hiess es Auch im Fall Volkerts hätten die Staatsanwaltschaft und die zuständige JVA eine entsprechende Stellungnahme abgegeben.
Hartz ohne Haftstrafe davon gekommen
Die VW-Affäre war 2005 ans Licht gekommen und hatte die Justiz in Niedersachsen jahrelang beschäftigt. Für Europas grössten Autobauer war das Verfahren gegen Volkert ein schmerzhafter Einschnitt, sie kostete auch den damaligen Personalvorstand Peter Hartz den Job. Anders als Volkert kam der Namensgeber der «Hartz»-Gesetze und Arbeitsmarktreformen zur Zeit der rot-grünen Bundesregierung ohne eine Haftstrafe davon. Hartz wurde im Januar 2007 zu einer zweijährigen Bewährungs- sowie zu einer Geldstrafe von 576.000 Euro verurteilt. Vorausgegangen war ein umstrittener Justiz-Deal.
Bordellbesuche, Geschenke und Partys
Dagegen hatte Volkert versucht, seine Haftstrafe wieder aufheben zu lassen – erfolglos. Der Bundesgerichtshof verwarf seinen Antrag auf Revision und bestätigte das Braunschweiger Urteil. Nach Auffassung der Richter hatte der gelernte Schmied neben seinem VW-Gehalt heimliche Boni von Hartz erhalten. Der Ex-Personalchef sagte vor Gericht aus, den mächtigen Betriebsratsvorsitzenden damit «gekauft» zu haben. Die Summe addierte sich auf fast zwei Millionen Euro. Einer brasilianischen Geliebten verschaffte Volkert zudem ein Einkommen von VW, ohne dass sie dafür arbeitete. Neben der Zahlung von Schmiergeld ging es in der Affäre auch um Vergnügungsreisen, Bordellbesuche, Geschenke und Partys. Der frühere Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer und der Ex-Personalleiter der tschechischen Tochter Skoda, Helmuth Schuster, waren ebenfalls Schlüsselfiguren in der Affäre. (awp/mc/ps)