Luxemburg – Anwohner von Flughäfen bekommen nach einem EU-Urteil besseren rechtlichen Schutz vor Lärm. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen Staaten Grenzwerte für den Lärmpegel am Boden festlegen, urteilten die Richter am Donnerstag in Luxemburg. Demnach sind auch Geldbussen gegen Fluggesellschaften möglich, die diese Limits überschreiten.
Dabei betont der Gerichtshof, dass die Massnahmen ausgewogen sein müssten. So sei das EU-Recht zu beachten, falls die Grenzwerte so streng seien, dass Airlines deswegen ihre wirtschaftliche Tätigkeit aufgeben müssten.
Boden-Messungen für zulässig erklärt
Im konkreten Fall hatte eine Fluggesellschaft in Belgien geklagt. Die European Air Transport (EAT) soll nachts beim Überfliegen der Hauptstadt-Region Brüssel zu laut gewesen sein und musste deshalb eine Geldstrafe von mehr als 56’000 Euro zahlen. Die Frachtfluglinie focht dieses Urteil an, so dass der Fall zum höchsten EU-Gericht kam. In dem Verfahren hatte die Airline argumentiert, die belgischen Bestimmungen seien rechtswidrig, weil sie als Kriterium den Lärmpegel am Boden und nicht am Flugzeug selbst heranziehen. Die Richter halten dagegen Boden-Messungen für zulässig. (awp/mc/ps)