EU-Kommission billigt Deal zwischen Sony und Jackson-Erben

The Beatles

Der Musikverlag Sony/ATV besitzt unter anderem die Rechte an den Songs der Beatles. (Copyright: By Omroepvereniging VARA – Beeld en Geluidwiki – Gallery: The Beatles, CC BY-SA 3.0 nl, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=9832115)

Brüssel – Die Europäische Union hat einen umstrittenen Deal zwischen dem Musikverlag Sony und den Erben von Michael Jackson abgesegnet. Der japanische Elektronikriese hatte im März deren Hälfte am Musikverlag Sony/ATV – für 750 Millionen Dollar übernommen. Das Geschäft war von anderen Verlagen und der Dachverband der unabhängigen Musikunternehmen Europas (Impala) kritisiert worden. Die Transaktion habe «keinen negativen Einfluss» auf die Branche in Europa, heisst es nun in einem Statement der EU-Kommission.

Sony und Michael Jackson hatten 1995 den Verlag Sony/ATV als Gemeinschaftsunternehmen gegründet. Die Firma besitzt oder verwaltet mehrere Millionen Songrechte – darunter Titel für Songs der Beatles und von Bob Dylan, Lady Gaga und Taylor Swift. Sony hatte ein Vorkaufsrecht für Jacksons Anteil. Den Erben des 2009 im Alter von 50 Jahren verstorbenen Sängers bleiben noch die Rechte an seinen Songs und Aufnahmen sowie eine Beteiligung am EMI-Musikverlag.

Jackson bezahlte vor 30 Jahren 47,5 Mio Dollar für die Rechte an den Beatles-Songs
Jackson hatte die Rechte an den Beatles-Songs 1985 in einem aufsehenerregenden Deal für 47,5 Millionen Dollar zusammen mit dem Rest des Verlags ATV gekauft. Ex-Beatle Paul McCartney fühlte sich hintergangen: Schliesslich habe er den Entertainer, den er nach der Zusammenarbeit an einigen Songs für einen Freund gehalten habe, erst darauf aufmerksam gemacht, wie wertvoll die Songrechte seien. Die beiden Musiker arbeiteten danach nicht mehr zusammen. (awp/mc/pg)

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