Brüssel – Die EU-Staaten haben das Beschlussverfahren für einen Notfallplan zur Drosselung des Gaskonsums auf den Weg gebracht. Bei einem Sondertreffen der für Energie zuständigen Minister kam am Dienstag in Brüssel die notwendige Mehrheit für den Schritt zusammen, wie die tschechische EU-Ratspräsidentschaft bestätigte. Der Plan soll vor allem die Risiken reduzieren, die sich aus einer vollständigen Unterbrechung russischer Gaslieferungen ergeben könnten.
Nach Angaben von Wirtschaftsstaatssekretär Sven Giegold war die Entscheidung bei dem Energieministertreffen ganz klar. «Riesenmehrheit, nur Ungarn war dagegen», schrieb der Grünen-Politiker auf Twitter und wertete die EU-Gaseinsparverordnung als einen beispiellosen Schritt. «Mitgliedsstaaten, die keinerlei russisches Gas importieren, zeigen sich solidarisch und verpflichten sich zum Konsumverzicht. Das gab es noch nie», kommentierte er.
Drosselung um 15% innerhalb von acht Monaten
Nach dem Text für die Rechtsverordnung, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sieht der Plan wie von der EU-Kommission vorgeschlagen vor, den nationalen Konsum im Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. März 2023 freiwillig um 15 Prozent zu senken. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei weitreichenden Versorgungsengpässen einen Unionsalarm auszulösen und verbindliche Einsparziele vorzugeben.
Im Vergleich zum ersten Entwurf der Kommission sind dafür allerdings deutlich mehr Ausnahmemöglichkeiten vorgesehen und auch die Hürden für die Einführung von verbindlichen Einsparzielen wurden erhöht. Letztere sollen nur vom Rat der Mitgliedstaaten und nicht von der EU-Kommission durchgesetzt werden können.
Konkret bedeutet dies, dass ein Kommissionsvorschlag für verbindliche Einsparziele die Zustimmung einer Gruppe von 15 der 27 EU-Länder braucht. Zudem müssten diese zusammen mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der Union ausmachen.
Ausnahmen für Staaten ausserhalb der Gasverbundnetze
Ausnahmeregelungen sollen zum Beispiel vorsehen, dass Länder wie Zypern, Malta und Irland nicht zum Gassparen verpflichtet werden sollten, solange sie nicht direkt mit dem Gasverbundnetz eines anderen Mitgliedstaats verbunden sind. Bei anderen Staaten sollen zum Beispiel Anstrengungen zur Einspeicherung von Gas, eine drohende Stromkrise und der Verbrauch von Gas als Rohstoff etwa zur Erzeugung von Düngemitteln die verpflichtende Einsparmenge reduzieren können.
Die derzeitige tschechische EU-Ratspräsidentschaft rechtfertigte am Dienstag am Rande des Energieministertreffens die vielen Ausnahmeregelungen. «Unterschiedliche Staaten sind in unterschiedlichen Positionen», erklärte der zuständige Minister Jozef Sikela. So fehlten beispielsweise in einigen Ländern Verbindungsleitungen und einige Länder müssten noch viel dafür tun, die Gasspeicher für den Winter ausreichend zu füllen. (awp/mc/ps)