Brüssel – EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen will mit dem geplanten digitalen Impfnachweis die Reisebeschränkungen in der Europäischen Union überwinden. «Mit diesem digitalen Zertifikat wollen wir unseren Mitgliedstaaten helfen, verantwortungsvoll und sicher die Freizügigkeit wiederherzustellen», sagte von der Leyen am Mittwoch in Brüssel.
Die geplanten Zertifikate sollen nach ihren Worten als Nachweis dienen, ob ein EU-Bürger geimpft oder getestet wurde oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen ist. Alle 27 EU-Staaten sollten diese Bescheinigungen gegenseitig anerkennen, sagte die Kommissionspräsidentin.
Die Kommission schlage darüber hinaus gemeinsame Schritte für eine sichere und dauerhafte Öffnung nach den Corona-Lockdowns in der EU vor. Geplant sei ein gemeinsamer Rahmen für Massnahmen von Tests über Behandlungen bis hin zum Austausch von Impfstoffen.
«Digitales Grünes Zertifikat»
Die Kommission nennt den geplanten Impfnachweis «Digitales Grünes Zertifikat». Es soll sowohl digital als auch in Papierform gelten. Jeder soll es kostenlos bekommen. Zentraler Punkt ist ein QR-Code, der die Sicherheit und Echtheit des Zertifikats garantieren soll. Erfasst werden können Impfungen, aber auch die Ergebnisse von PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests sowie eine überstandene Covid-Erkankung.
Die Kommission will eine technische Plattform entwickeln, damit die Zertifikate in allen EU-Staaten überprüft und anerkannt werden können. Auf dieser Plattform sollen aber keine persönlichen Daten hinterlegt oder ausgetauscht werden, wie die Behörde weiter mitteilte.
Grundsätzlich soll es den EU-Staaten überlassen bleiben, welche Vorteile etwa beim Reisen mit dem Zertifikat gewährt werden. Wenn sie jedoch weiter zum Beispiel Quarantäne oder Tests von Inhabern der Zertifikate verlangen, müssten sie dies der EU-Kommission und allen anderen EU-Staaten anzeigen und Gründe darlegen.
Ausweis soll auch für Schweiz gelten
Der künftige EU-Impfpass soll für alle EU- und Schengen-Staaten gelten – und damit auch für die Schweiz. Dies sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders bei der Präsentation des Vorschlages. Somit kann die Schweiz bei der Ausarbeitung der Details zu diesem Impfpass auf EU-Ebene mitarbeiten. Denn der Vorschlag der EU-Kommission wird als nächstes den EU- und Schengen-Staaten unterbreitet.
Da das Schengen-Assoziierungsabkommen Schweiz-EU kein dynamisches Abkommen ist, muss die Schweiz keine Neuerungen im Bereich Schengen automatisch übernehmen – die Möglichkeit von Volksabstimmungen bleibt also bestehen.
Übernimmt sie die neuen Regeln wie beispielsweise den Impfpass aber nicht, kann das am Schluss bis zu einer Kündigung des Schengen-Abkommen führen. Dem Schengen-Raum gehören aktuell 26 Staaten an – neben 22 EU-Ländern auch Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz. (awp/mc/pg)