Europäische Staaten wollen Streitschlichtung mit Iran zu Atomabkommen
Berlin – In den Auseinandersetzungen um das Atomabkommen mit dem Iran haben mehrere europäische Staaten einen Streitschlichtungsmechanismus ausgelöst. «Die zunehmenden iranischen Verletzungen des Nuklearabkommens konnten wir nicht länger unbeantwortet lassen», teilte Aussenminister Heiko Maas (SPD) am Dienstag in Berlin mit. «Wir haben uns daher nach intensiven Beratungen gemeinsam mit Frankreich und Grossbritannien («E3″) dazu entschieden, den in der Vereinbarung vorgesehenen Streitschlichtungsmechanismus auszulösen.»
Ziel sei es, das Abkommen zu bewahren und zu einer diplomatischen Lösung innerhalb der Vereinbarung zu kommen. «Das werden wir gemeinsam mit allen Partnern des Abkommens angehen. Wir fordern Iran auf, sich konstruktiv an dem nun beginnenden Verhandlungsprozess zu beteiligen», so Maas.
Grundlegende gemeinsame sicherheitspolitische Interessen
Deutschland, Frankreich und Grossbritannien hätten zusammen mit europäischen Partnern grundlegende gemeinsame sicherheitspolitische Interessen, hiess es in einer Erklärung der Aussenminister der drei Staaten. «Zu diesen gehört die Aufrechterhaltung des Nichtverbreitungsregimes und die Gewährleistung, dass Iran niemals Kernwaffen entwickelt», hiess es.
«Gemeinsam haben wir unmissverständlich unser Bedauern und unsere Sorge angesichts der Entscheidung der Vereinigten Staaten geäussert, sich aus der Nuklearvereinbarung mit Iran zurückzuziehen und erneut Sanktionen gegen Iran zu verhängen. Seit Mai 2018 arbeiten wir gemeinsam daran, die Vereinbarung zu erhalten», schreiben die Minister. Die E3 hätten ihre Verpflichtungen vollständig eingehalten, auch die darin vorgesehene Aufhebung von Sanktionen. «Zusätzlich zu der durch unsere vertraglichen Verpflichtungen vorgegebenen Aufhebung aller Sanktionen haben wir unermüdlich auf eine Förderung des legitimen Handels mit Iran hingearbeitet, auch durch die Zweckgesellschaft INSTEX.»
Zentrale Auflagen der Atomvereinbarung verletzt
Der Iran verletze zentrale Auflagen der Atomvereinbarung. Dies habe «immer schwerere und unumkehrbare Folgen im Hinblick auf die nukleare Nichtverbreitung», so die Minister. «Das Argument, Iran sei berechtigt, die Nuklearvereinbarung in geringerem Masse einzuhalten als zuvor, akzeptieren wir nicht. Entgegen seiner Aussage hat Iran den Streitschlichtungsmechanismus der Nuklearvereinbarung noch nie in Anspruch genommen und hat keine rechtliche Grundlage dafür, die Vereinbarung nicht mehr umzusetzen.» (awp/mc/ps)