Strassburg – Das Europaparlament hat die umstrittene Reform des Urheberrechts ohne Änderungen gebilligt – trotz heftiger Proteste im Internet und auf der Strasse. Auch der besonders umstrittene Artikel 13, der Plattformen wie Youtube stärker in die Pflicht nimmt, fand am Dienstag in Strassburg eine Mehrheit unter den Abgeordneten. Gleiches gilt für das Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Nach der Abstimmung sprachen Kritiker von einem schlechten Tag für die Freiheit im Internet, die Befürworter dagegen von einem positiven Signal an die Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Bundesregierung muss sich voraussichtlich bald schon an die Umsetzung der Richtlinie machen.
Die Reform soll das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern. Mitte Februar hatten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten nach mühsamen Verhandlungen auf einen Kompromiss geeinigt. Darüber stimmte das Parlament nun ab. 348 Abgeordnete stimmten dafür, 274 dagegen, es gab 36 Enthaltungen.
Streichen von Teilen der Reform nicht mehr möglich
Die EU-Staaten hatten den Kompromiss bereits bestätigt. Nun müssen sie der Einigung jedoch noch einmal final zustimmen. Als möglicher Termin dafür gilt der 9. April. Anschliessend haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen. Wenige Minuten vor dem endgültigen Ja scheiterte im Parlament ganz knapp ein Antrag, Änderungsanträge zuzulassen. Dieser wurde mit 317 zu 312 Stimmen abgelehnt. Somit war das Streichen einzelner, umstrittener Teile der Reform nicht mehr möglich.
Grosse Protest in Deutschland
Der Protest gegen die Copyright-Reform und insbesondere gegen Artikel 13, der im finalen Gesetz Artikel 17 heissen wird, war zuletzt vor allem in Deutschland immer grösser geworden. Am Wochenende gingen Zehntausende in mehreren deutschen Städten auf die Strasse.
Kritiker befürchten Zensur
Kritiker von Artikel 13 wenden vor allem ein, dass Plattformen wie Youtube danach künftig schon beim Hochladen überprüfen sollen, ob Inhalte urheberrechtlich geschütztes Material enthalten. Das ist ihrer Meinung nach nur über sogenannte Uploadfilter möglich, bei denen die Gefahr bestehe, dass viel mehr als nötig aussortiert werde. Dies käme einer Zensur gleich. Aus Sicht der Befürworter geht es hingegen darum, Plattformen, die wissentlich mit fremden Inhalten Geld verdienen, zu einer fairen Lizenzierung zu zwingen.
Ebenfalls umstritten war der nun ebenfalls gebilligte Artikel 11, der ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorsieht. Danach müssen Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten künftig Geld an die Verlage zahlen. Hier sehen Kritiker insbesondere für kleine Verlage Nachteile, die gegenüber Google eine schwache Verhandlungsposition hätten. Zudem verweisen sie auf Deutschland, wo es ein Leistungsschutzrecht schon seit 2013 gibt, es aber nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage führt. (awp/mc/pg)