München – Der frühere Audi-Chef Rupert Stadler hat im Betrugsprozess um den Dieselskandal Fehlverhalten eingeräumt. Er hätte eingreifen können, habe dies aber unterlassen, hiess es am Dienstag in einer von seiner Verteidigerin verlesenen Erklärung. Dies bedauere er sehr. Er sehe, «dass es ein Mehr an Sorgfalt» gebraucht hätte. Stadler selbst bestätigte die Aussagen mit einem «Ja». Einer Verständigung mit Gericht und Staatsanwaltschaft zufolge wird das Verfahren voraussichtlich mit einer Bewährungsstrafe zu Ende gehen.
Mit dem Geständnis am 168. Verhandlungstag ist Stadler das erste Mitglied des VW-Konzernvorstands, das vor Gericht den Vorwurf des Betrugs durch Unterlassen im Dieselskandal eingeräumt hat. Die Wirtschaftsstrafkammer hatte dem 60-Jährigen bei einem umfassenden Geständnis und Zahlung von 1,1 Millionen Euro eine Bewährungsstrafe von eineinhalb bis zwei Jahren in Aussicht gestellt. Gerichtssprecher Laurent Lafleur sagte, Stadler habe den Tatvorwurf des Betrugs durch Unterlassen «vollumfänglich eingeräumt».
Jahrelang Unschuld beteuert
Stadler, der jahrelang seine Unschuld beteuert hatte, hatte sein Geständnis Anfang Mai angekündigt, sich allerdings noch Vorbereitungszeit ausbedungen. Davor hatte das Gericht klargemacht, dass ihm ohne Geständnis Gefängnis gedroht hätte.
Denn nach der damals geäusserten vorläufigen Einschätzung der Kammer dürfte Stadler spätestens im Juli 2016 erkannt haben, dass die Abgaswerte manipuliert gewesen sein könnten. Statt der Sache auf den Grund zu gehen und die Handelspartner zu informieren, habe er den Verkauf der Autos jedoch bis Anfang 2018 weiterlaufen lassen. Dies räumte Stadler nun ein.
Es sei ihm nicht gelungen, die Dieselkrise im Audi-Konzern zu lösen, liess Stadler erklären. Er habe sich zunächst auf die Fachleute verlassen, es im weiteren Verlauf aber unterlassen, für Aufklärung zu sorgen.
Nach dem Geständnis könnte der seit September 2020 dauernde Prozess demnächst zum Abschluss kommen – voraussichtlich im Juni. Der ebenfalls angeklagte ehemalige Chef der Audi-Motorenentwicklung, Wolfgang Hatz, und zwei seiner leitenden Ingenieure gestanden bereits, dass sie die Ausgestaltung der Motor-Software veranlasst hatten. Mit unzulässigen Abschalteinrichtungen hielten die Autos die Stickoxid-Grenzwerte zwar auf dem Prüfstand ein, aber nicht auf der Strasse. Auch Hatz und ein Ingenieur können nach Zusagen des Gerichts mit Bewährung rechnen. Das Verfahren gegen den anderen Ingenieur wurde bereits gegen eine Geldauflage eingestellt. (awp/mc/ps)