München – Die Verteidiger des ehemaligen Audi-Chefs Rupert Stadler und seiner beiden Mitangeklagten haben überraschend Revision gegen das Urteil des Landgerichts München eingelegt. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Wirtschaftsstrafkammer hatte alle drei zu Bewährungsstrafen und Geldzahlungen wegen Betrugs im Dieselabgasskandal verurteilt.
Im Falle von Stadler und dem Ingenieur P. hatten sich Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht bereits im Prozess auf die dann ausgesprochenen Strafen verständigt. Stadlers Anwalt Thilo Pfordte hatte sich nach der Urteilsverkündung am Dienstag vergangener Woche zufrieden geäussert, dass seinem Mandanten damit eine Gefängnisstrafe erspart bleibe.
Allerdings müssten alle drei Angeklagten damit rechnen, sofort als Zeugen in sämtlichen anderen Ermittlungsverfahren und Prozessen im Dieselskandal vernommen zu werden, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Ausserdem könnte die Justizkasse dann sofort die gesamten Verfahrenskosten einfordern, die sich nach Schätzung von Juristen in einer Grössenordnung von 1,5 Millionen Euro bewegen.
Neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung
Stadler war wegen Betrugs durch Unterlassen zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt worden. Er hatte die Manipulationen nicht veranlasst, aber den Verkauf der Autos in Deutschland viel zu spät gestoppt. In seinem Fall hatte die Staatsanwaltschaft der Bewährungsstrafe schon im Prozess zugestimmt, ebenso im Fall des Ingenieurs P.
Die Staatsanwaltschaft legte nur gegen das Urteil gegen den ehemaligen Chef der Audi-Motorenentwicklung, Wolfgang Hatz, Revision ein. Sie hatte für den 64-Jährigen eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und zwei Monaten gefordert. Die Wirtschaftsstrafkammer hatte Hatz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie zur Zahlung von 400’000 Euro verurteilt.
Der langjährige Chef der Motorenentwicklung bei Audi und spätere Porsche-Vorstand hatte die Manipulation der Abgassteuerung bei grossen Dieselmotoren gestanden. Er und P. veranlassten die Ausgestaltung der Software, mit der die Stickoxid-Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten wurden, aber nicht mehr auf der Strasse.
Die Revision musste binnen einer Woche nach Urteilsverkündung eingelegt werden, kann aber jederzeit widerrufen werden. Die Strafkammer hat bis zum 9. April 2024 Zeit für die schriftliche Urteilsbegründung. Nach Zustellung des Urteils haben die Verteidiger und die Staatsanwaltschaft Gelegenheit zur Revisionsbegründung, wie Gerichtssprecher Laurent Lafleur sagte. Erst dann werden die Akten dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
Die Anwälte von P. sagten, sie hätten aus rein formalen Gründen zur Wahrung der Frist Revision eingelegt. Ihr Mandant sei mit dem Urteil grundsätzlich einverstanden und könne damit leben. (awp/mc/ps)