Ex-Porsche-Chef Wiedeking muss Ende Juli vor den Richter
Wendelin Wiedeking, ehemaliger Vorstandsvorsitzender Porsche.
Stuttgart – Für den früheren Porsche-Chef Wendelin Wiedeking wird es ernst: Der Manager muss sich von Ende Juli an wegen der gescheiterten Übernahme von VW vor Gericht verantworten. Mit ihm auf der Anklagebank sitzt der damalige Finanzvorstand Holger Härter. Wie das Stuttgarter Landgericht am Montag mitteilte, findet der erste Verhandlungstermin am 31. Juli statt. Weitere Termine sind bis Ende Oktober festgesetzt.
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Wiedeking und Härter erhoben, weil diese den Finanzmarkt zwischen 2007 und 2009 nicht ausreichend über Porsches Pläne zum VW-Einstieg informiert haben sollen. Die Behörde wirft den Managern Marktmanipulation vor. Sie ermittelt inzwischen auch gegen den gesamten früheren Aufsichtsrat der Porsche SE wegen Beihilfe zur Marktmanipulation. Wiedeking und Härter weisen die Vorwürfe zurück.
Eine Entscheidung über Zeugen und Sachverständige, die im Prozess auftreten sollen, ist nach Angaben des Gerichts allerdings noch nicht gefallen. Bei einer Verurteilung drohen eine Geldstrafe oder sogar bis zu fünf Jahre Haft.
Griff nach der Macht
Während die Porsche-Chefs zwischen Frühling und Herbst 2008 mehrfach gegenüber der Finanzwelt dementierten, bei VW nach der Macht greifen und beim Anteil die 75-Prozent-Schwelle erreichen zu wollen, sollen sie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft heimlich genau diesen Plan vorangetrieben haben.
Wiedeking und Härter stehen bereits seit Jahren im Fokus der Ermittler – vom Bündel der anfänglichen Anschuldigungen ist allerdings nicht mehr viel übrig. So hatte es zunächst sogar Vorwürfe wegen zweierlei Straftatbestände möglicher Marktmanipulation gegeben. Auch den Vorwurf der Untreue liess die Staatsanwaltschaft fallen.
Im Zusammenhang mit dem Übernahmekrimi wurde Porsches früherer Finanzchef Härter bereits wegen Kreditbetrugs zu einer Geldstrafe verurteilt. Zudem haben zahlreiche Investoren die Porsche Holding SE mit Klagen überzogen, weil sie sich über die Übernahmepläne rückblickend falsch informiert fühlen und Schadensersatz verlangen. (awp/mc/ps)