FIFA: Schweiz händigt USA weitere Beweismittel aus

FIFA-Hauptsitz

FIFA-Hauptsitz in Zürich.

Bern – Im laufenden Jahr hat sich die Zusammenarbeit zwischen den schweizerischen und US-amerikanischen Justizbehörden im Fall FIFA weiter intensiviert. Die USA erhielt im Januar und Februar weitere Bundesordner voll mit Beweismitteln.

Damit sind bisher – grob geschätzt – rund ein Viertel der im Rechtshilfeverfahren erhobenen Bankunterlagen im Umfang von über 200 Bundesordnern den US-amerikanischen Behörden übergeben worden, wie Folco Galli, Sprecher im Bundesamt für Justiz (BJ), am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda mitteilte. Er bestätigte damit Informationen der «Neuen Luzerner Zeitung».

Weitere Teil-Schlussverfügungen seien zurzeit in Vorbereitung. Die Schweizer Behörden dürften also bald weitere Bankunterlagen und Beweismittel an die US-amerikanischen Justizbehörden übermitteln. Teilweise geschehe der Austausch über vereinfachte Verfahren, sagte Galli.

Garcia-Bericht übergeben
Auf diesem Weg hat das BJ am 14. Januar den USA beispielsweise den sogenannten Garcia-Bericht ausgehändigt. Dies hatten die Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Der Bund» bereits Ende Januar publik gemacht. Der frühere US-amerikanische Staatsanwalt Michael Garcia war im Auftrag der FIFA den Korruptionsvorwürfen im Zusammenhang mit den WM-Vergaben an Russland 2018 und Katar 2022 nachgegangen. Garcia trat Ende 2014 nach Kontroversen über die Publikation seiner Erkenntnisse von seinem Posten als FIFA-Chefermittler zurück. Der 430-seitige Bericht ist bisher nicht veröffentlicht worden – obwohl der politische und juristische Druck zunimmt.

Diesen scheint auch die FIFA zu spüren, weshalb sie der Herausgabe weiterer interner Berichte zustimmte. Diese übermittelte das BJ am 25. Januar den US-amerikanischen Behörden, wie Galli weiter ausführte.

Millionen-Beträge gesperrt
Bereits Ende vergangenen Jahres hatte die Schweiz den USA erste Beweismittel im Fall FIFA ausgehändigt. Bei den Beweismitteln handelt es sich um Unterlagen zu Bankkonten, über die Bestechungsgelder an hochrangige Funktionäre des Weltfussballverbands FIFA geflossen sein sollen. Die Schmiergelder sollen für die Vergabe von Vermarktungsrechten im Zusammenhang mit Fussballturnieren in Lateinamerika und in den USA bezahlt worden sein.

Auf Ersuchen der USA hin sperrte das BJ auch 80 Mio USD auf Schweizer Bankkonten. Sobald das Rechtshilfeverfahren abgeschlossen ist, können die US-Behörden um die Herausgabe dieser Gelder ersuchen.

Das BJ prüft zudem rund 100 Bundesordner mit Akten aus dem Strafverfahren über die Pleite des Zuger Sportmarketingkonzerns ISL auf die Relevanz für das US-amerikanische Strafverfahren. Bisher seien allerdings noch keine ISL-Strafakten den USA übergeben worden, sagte Galli.

Sechs FIFA-Funktionäre ausgeliefert
Ebenfalls auf Ersuchen der USA wurden in Zürich Ende Mai und Anfang Dezember insgesamt neun FIFA-Funktionäre festgenommen. Fünf davon – Alfredo Hawit, Jeffrey Webb, José Maria Marin, Juan Angel Napout und Eduardo – wurden inzwischen den US-Behörden übergeben. Eugenio Figueredo wurde an Uruguay ausgeliefert. Über die Auslieferung von Julio Rocha und Costas Takkas muss das Bundesstrafgericht noch entscheiden. Für den neunten Festgenommenen, Rafael Esquivel, ist eine Beschwerde beim Bundesgericht hängig. Auch er wehrt sich gegen die Auslieferung.

Im FIFA-Korruptionsfall ermitteln die Schweiz und die USA in zwei unabhängigen Verfahren. Das amerikanische Verfahren kreist um Medien-, Marketing- und Sponsoringrechte für Fussballturniere in den USA und Lateinamerika, das Schweizer um die Vergabe der Fussball-Weltmeisterschaften 2018 und 2022 an Russland und Katar. Im Rahmen des Schweizer Verfahrens wurde auch ein Strafverfahren gegen den langjährigen FIFA-Präsidenten Sepp Blatter eröffnet. (awp/mc/pg)

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