Paris – Frankreichs früherer Präsident Nicolas Sarkozy ist wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Davon werden zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, wie die französische Nachrichtenagentur AFP am Montag aus dem Pariser Justizpalast berichtete. Der 66-Jährige muss voraussichtlich nicht ins Gefängnis, weil die Strafe zu Hause unter elektronischer Überwachung abgebüsst werden kann.
Die Richter verurteilten auch Sarkozys langjährigen Anwalt Thierry Herzog und den Juristen Gilbert Azibert zu Haftstrafen von jeweils drei Jahren, ebenfalls mit zwei Jahren auf Bewährung. Die Verhandlungen vor Gericht hatten Ende vergangenen Jahres zu grossem Aufsehen in Frankreich geführt.
Sarkozy hatte laut Anklage 2014 versucht, über Herzog von dem Juristen Azibert Ermittlungsgeheimnisse erhalten. Im Kern habe dieses Verhalten die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet, argumentierte die Anklage.
Der konservative Sarkozy regierte von 2007 bis 2012 im Elyséepalast. Er hatte die Vorwürfe Ende vergangenen Jahres vor Gericht zurückgewiesen. Bei zahlreichen Anhängern der bürgerlichen Rechten gilt er bis heute als Führungsikone, obwohl er keine Ämter mehr hat.
Streit um Rechtmässigkeit der Abhöraktion
Die Vorwürfe beruhen auf der Verwendung abgehörter Telefongespräche des Politikers mit Anwalt Herzog. Um die Rechtmässigkeit dieser Abhöraktion hatte es einen heftigen Streit gegeben. Das Verfahren gilt als einmalig. Es ist aber nicht das erste Mal, dass ein früherer Präsident verurteilt wurde. Sarkozys Vorgänger Jacques Chirac erhielt 2011 wegen Veruntreuung und Vertrauensbruch in seiner Zeit als Pariser Bürgermeister eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
Affären um reiche Freunde, masslose Regierungsmitglieder oder Vetternwirtschaft hatten Sarkozys Zeit im Élysée geprägt. Der einstige Hoffnungsträger der Rechten hatte seine Karriere als Bürgermeister begonnen. Er verlor schliesslich 2012 gegen den Sozialisten François Hollande. Nach seinem Abtritt wollte er fünf Jahre später noch einmal Präsident werden – scheiterte jedoch bereits im parteiinternen Ausleseverfahren.
Sarkozy geht in Berufung
Nicolas Sarkozy will gegen seine Verurteilung wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme in Berufung gehen. Das kündigte seine Anwältin Jacqueline Laffont am Montag in Paris an. Das Urteil sei «extrem hart» und «ungerechtfertigt», sagte Laffont.
Sarkozy muss nach der Entscheidung des Gerichts nicht ins Gefängnis: Er kann die Strafe zu Hause unter elektronischer Überwachung verbüssen. Das Urteil gilt in Frankreich dennoch als beispiellos: Bisher wurde in der 1958 gegründeten «Fünften Republik» kein früherer Staatschef so hart bestraft.
Weiterer Prozess steht an
Sarkozy steht vor einem juristischen Hürdenlauf. Wegen Ausgaben für seine erfolglose Wiederwahlkampagne wird es Mitte des Monats einen weiteren Prozess geben. Die Justiz ermittelt zudem seit Jahren wegen angeblicher Zahlungen Libyens für seinen erfolgreichen Präsidentenwahlkampf 2007. Sarkozy weist auch hier alle Vorwürfe zurück.
«Sarko», wie er häufig genannt wird, nährte selbst Spekulationen über ein mögliches politsches Comeback. Im vergangenen Sommer veröffentlichte er den Memoirenband «Le Temps des Tempêtes» («Die Zeit der Stürme»), der zu einem Bestseller wurde. Präsidenten werden in Frankreich von einer weitreichenden Immunität geschützt. (awp/mc/ps)