GM siegt vor Gericht in Verfahren um fehlerhafte Zündschlösser

Mary Barra

GM-Chefin Mary Barra. (Foto: Mark Finkenstaedt for General Motors)

San Francisco – Der US-Autokonzern General Motors (GM) hat erneut einen juristischen Sieg in Zusammenhang mit den Folgen defekter Zündschlösser erzielt. Eine Jury in Texas entschied am Donnerstag, dass ein tödlicher Unfall vor fünf Jahren nicht auf den Defekt zurückzuführen sei. Damit scheiterte der Kläger, der mit seinem Auto einen Zusammenstoss verursacht hatte, bei dem der Fahrer des anderen Wagens starb. Der Kläger Zach Stevens hatte angeführt, dass er wegen des Zündschlossdefekts die Kontrolle über sein Auto verloren habe.

Diese Darstellung wies die Jury jedoch zurück. «Wir haben die Jury gebeten, den Fall von Zach Stevens anhand der Fakten zu prüfen, und genau das hat sie getan», erklärte GM nach der Entscheidung. Der Unfall sei von einem «sehr rücksichtslosen jungen Mann» verursacht worden.

GM hatte im Februar 2014 den Rückruf von insgesamt rund 2,6 Millionen Autos weltweit eingeleitet, weil die Zündschlösser während der Fahrt in die Aus-Position springen und so neben dem Motor auch die Elektronik ausschalten können. Durch den Defekt, der dem Konzern bei Rückrufbeginn bereits zehn Jahre lang bekannt war, sollen 124 Menschen ihr Leben verloren haben und hunderte weitere verletzt worden sein. Im vergangenen Sommer richtete GM einen Entschädigungsfonds ein.

Entscheidungen zugunsten von GM
Die Entscheidung der Jury in Texas ist bereits der dritte Fall in Zusammenhang mit den Zündschlössern in diesem Jahr, der für GM positiv ausging. Bei einem Verfahren im Januar zog der Kläger überraschend seine Klage zurück. Im Mai entschied eine Jury in Louisiana im Sinne des Konzerns.

Einen Grossteil der juristischen Risiken hatte GM bereits im vergangenen Jahr mit einem Vergleich abgewendet. Dabei zahlte der Konzern 900 Millionen Dollar (knapp 800 Millionen); im Gegenzug wurden die Ermittlungen eingestellt. Ausserdem richtete GM einen Entschädigungsfonds für Unfallopfer und Hinterbliebene ein.

VW: Vergleiche statt Prozesse
Auch der Volkswagen-Konzern bemüht sich derzeit in den USA, mithilfe von Vergleichen langwierige und womöglich noch viel teurere juristische Auseinandersetzungen zu verhindern. Wegen des Dieselskandals bei Zwei-Liter-Autos ist Volkswagen zur Zahlung von 14,7 Milliarden Dollar bereit. Die endgültige gerichtliche Absegnung dieses Vergleichs mit US-Behörden steht noch aus. Zugleich verlangte der zuständige Bundesrichter Charles Breyer bei einer Anhörung am Donnerstag bis 24. Oktober Lösungen für Zwei-Liter-Autos.

Während der Anhörung wurde ausserdem bekannt, dass Volkswagen eine «Grundsatzeinigung» mit seinen Händlern in den USA erzielte. Die 652 Händler sollen für Verluste infolge des Dieselskandals entschädigt werden. Eine Summe wurde nicht bekanntgegeben. Details zu dem Vergleich will Volkswagen dem Richter Breyer bis Mitte September vorlegen.

Die von Volkswagen angeheuerte Anwaltskanzlei Hagens Berman teilte mit, es solle ein Fonds eingerichtet werden, der binnen 18 Monaten Entschädigungen an die Händler auszahlt. Gebrauchte und nicht zu reparierende Dieselfahrzeuge, die die Händler nicht mehr verkaufen können, werde Volkswagen zurückkaufen.

VW hatte im September vergangenen Jahres eingeräumt, weltweit in rund elf Millionen Dieselfahrzeugen eine illegale Software eingesetzt zu haben. Diese drückt den Schadstoffausstoss bei Emissionstests. (awp/mc/ps)

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