Giorgos Papakonstantinou, ehemaliger griechischer Finanzminister.
Athen – Ein griechisches Sondergericht hat am Sonntag den Weg für ein Verfahren gegen den ehemaligen Finanzminister Giorgos Papakonstantinou freigemacht. Ihm wird vorgeworfen, 2010 die Namen von Verwandten aus einer Datei mit mutmasslichen griechischen Steuersündern mit Geldeinlagen in der Schweiz gelöscht zu haben, bevor er sie an die Steuerfahndung weiterleitete. Der sogenannte fünfköpfige Rat befand nach übereinstimmenden Medienberichten, dass die Vergehen, die Papakonstantinou zur Last gelegt werden, nicht verjährt sind. Das Parlament hatte die Immunität des Ex-Ministers im Juli aufgehoben.
Hintergrund der Entscheidung vom Sonntag ist ein Gesetz, wonach Minister im Grunde nur in der auf das Vergehen folgenden Legislaturperiode zur Rechenschaft gezogen werden können. Das Richtergremium befand, dass das Parlament, das zwischen den Wahlen im Mai und Juni 2012 ein einziges Mal zusammengetreten war, um sich selbst aufzulösen, in diesem Sinne nicht zähle. Damit sei das vom jetzigen Parlament eingeleitete Verfahren rechtens. Die so genannte «Lagarde-Liste» wurde von der damaligen französischen Finanzministerin Christine Lagarde an Griechenland übergeben. Papakonstantinou, der sich wegen Urkundenfälschung und Amtsmissbrauch verantworten muss, streitet die Vorwürfe ab. (awp/mc/ps)