Haftbefehl gegen Netanjahu: Akzeptanz in Teilen der EU – Ablehnung in den USA
Brüssel – Die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs, gegen Israels Premierminister, den ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant und den Anführer der islamistischen Hamas, Mohammed Diab Ibrahim al-Masri, Haftbefehl zu erlassen, stösst auf Akzeptanz in Teilen der EU und Ablehnung im Weissen Haus.
Der EU-Aussenbeauftragte Josep Borrell hat alle Mitgliedsländer aufgerufen, den internationalen Haftbefehl gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanyahu und andere Verantwortliche zu achten. Die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag sei rechtsverbindlich, sagte Borrell. Alle EU-Staaten seien als Vertragsparteien «verpflichtet, die Gerichtsentscheidung umzusetzen».
Der Sprecher des französischen Aussenministeriums, Christophe Lemoine, erklärte, die französische Reaktion auf den Haftbefehl werde «im Einklang mit den Statuten des Internationalen Strafgerichtshofs» erfolgen. Er lehnte es jedoch zunächst ab, zu sagen, ob Frankreich den Staatschef verhaften würde, wenn er ins Land käme. «Das ist ein rechtlich komplexer Punkt», so Lemoine.
Weisses Haus zeigt sich besorgt
Im Weissen Haus traf die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs hingegen auf Ablehnung. «Die Vereinigten Staaten lehnen die Entscheidung des Gerichtshofs, Haftbefehle gegen hohe israelische Beamte zu erlassen, grundsätzlich ab. Wir sind nach wie vor zutiefst besorgt über die Eile des Staatsanwalts, Haftbefehle zu beantragen, und die beunruhigenden Verfahrensfehler, die zu dieser Entscheidung geführt haben», teilte ein Sprecher des Nationalen Sicherheitsrats des Weissen Hauses mit. Auch Mike Waltz, vom designierten US-Präsidenten Donald Trump zum künftigen Nationalen Sicherheitsberater auserkoren, verurteilte die Entscheidung des Gerichts.
Die islamistische Hamas feiert die Haftbefehle als einen historischen Schritt. Die Entscheidung sei ein «wichtiger historischer Präzedenzfall und eine Korrektur eines langen Wegs historischer Ungerechtigkeit gegen unser Volk», teilte die Hamas mit.
IStGH-Chefankläger Karim Khan hatte schon im Mai wegen mutmasslicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit und mutmasslicher Kriegsverbrechen Haftbefehle gegen Netanyahu, Gallant sowie gegen mehrere Anführer der Terrororganisation Hamas beantragt. In seinem Antrag hatte Khan Netanyahu und Gallant mutmassliche «gezielte Tötung», «Aushungern» sowie «Vernichtung und/oder Mord» im Zuge des Gazakriegs vorgeworfen. Netanyahu und Gallant wurde auch der Einsatz von Hunger als Kriegsmittel vorgeworfen. (mc/pg)