Hohe EU-Strafe für Unilever und Procter & Gamble

Hohe EU-Strafe für Unilever und Procter & Gamble

EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia.

Brüssel – Die Waschpulverhersteller Procter & Gamble und Unilever müssen wegen illegaler Preisabsprachen eine EU-Geldbusse von insgesamt 315 Millionen Euro zahlen. Dem ebenfalls beteiligten Düsseldorfer Konzern Henkel erliess die EU-Behörde die Strafe, weil er Europas Wettbewerbshüter über das Kartell informiert hatte. Das teilte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel mit.

Auf dem hart umkämpften Markt hielten die drei führenden Waschmittelproduzenten Europas drei Jahre lang die Preise künstlich hoch. Die Absprache betraf Vollwaschmittelpulver für die Maschinenwäsche in acht Ländern, darunter Deutschland ? und garantierte den Konzernen gute Einnahmen. «Sie verlangten von den Verbrauchern Preise, die höher sind, als wenn der Wettbewerb ordnungsgemäss funktioniert», sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia.

Verbraucher und Haushalte massiv geschädigt
Die höchste Strafe entfällt auf Procter & Gamble mit 211 Millionen Euro, Unilever muss 104 Millionen Euro überweisen. Beiden Firmen wurde die Strafe ermässigt, weil sie geständig waren und der Kommission bei der Aufklärung des Falls halfen. Die Summen seien hoch ausgefallen, weil die Umsätze der Konzerne, der hohe gemeinsame Marktanteil und der «besonders gravierende Charakter der Zuwiderhandlung» berücksichtigt wurde. «Die Firmen wollten ihre Marktanteile halten und vereinbarten, die Preise nicht zu senken, selbst wenn sie die Verpackung verkleinerten», sagte Almunia. Verbraucher und Haushalte seien massiv geschädigt worden: «Diese Waschmittel finden sich alle prominent in Supermärkten und Geschäften».

Kartell hat mehr als 3 Jahre gedauert
Das Kartell habe im Januar 2002 begonnen und bis März 2005 gedauert. Den ersten Kontakt hätten die Firmen bei einer vom Fachverband organisierten europäischen Initiative für umweltfreundliche Waschmittel aufgenommen. «Für den Umweltschutz waren Preisabsprachen oder andere wettbewerbswidrige Verhaltensweisen jedoch nicht erforderlich», kritisierte Almunia. Es ist bereits die dritte Kartellentscheidung der Kommission in diesem Jahr. Absprachen zum Schaden von Verbrauchern und Unternehmen sind in der EU streng verboten. Die Kommission kann Unternehmen mit bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes bestrafen. Almunia kündigte an, auch weiter «mit aller Entschiedenheit» gegen Kartelle vorzugehen. (awp/mc/ps/upd/ss)

Henkel

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