Paris – In der Scheinbeschäftigungsaffäre um den französischen Präsidentschaftskandidaten François Hollande hat die Justiz nun auch ein Ermittlungsverfahren gegen dessen Ehefrau eingeleitet. Penelope Fillon wird unter anderem der Beihilfe zur Hinterziehung von Staatsgeldern verdächtigt, wie der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag aus Justizkreisen bestätigt wurde. Gegen den konservativen Politiker selbst läuft bereits seit Mitte März ein Verfahren, er hatte seinen Wahlkampf trotzdem fortgesetzt.
Penelope Fillon war jahrelang als parlamentarische Mitarbeiterin für ihren Mann und dessen Nachfolger in der Nationalversammlung angestellt gewesen. Die Justiz geht dem Verdacht nach, dass es sich um Scheinbeschäftigungen handelte.
Die Vorwürfe belasten Fillons Wahlkampf seit Wochen schwer, er ist in den Umfragen abgestürzt und hat seine ursprüngliche Favoritenrolle verloren. Gut dreieinhalb Wochen vor dem ersten Wahlgang (23. April) liegt er deutlich hinter der Rechtspopulistin Marine Le Pen und dem Sozialliberalen Emmanuel Macron auf dem dritten Platz. Damit käme Fillon nicht in die entscheidende Stichwahl am 7. Mai.
Die Entscheidung der Ermittlungsrichter zu Penelope Fillon war erwartet worden. Der Schritt bedeutet, dass die Ermittler «schwerwiegende und übereinstimmende Indizien» für ein Fehlverhalten sehen. Die Fillons hatten die Vorwürfe mehrfach zurückgewiesen.
Penelope Fillon hatte über mehr als 15 Jahre insgesamt gut 680’000 Euro (nach Abzug der Sozialabgaben) aus der Parlamentskasse erhalten. Neben den Parlamentsjobs gehen die Ermittler auch Verdachtsmomenten im Hinblick auf eine zeitweise Anstellung bei der Zeitschrift «La Revue des Deux Mondes» nach, die einem Vertrauten ihres Mannes gehört. Hier lautet der Verdacht gegen Penelope Fillon Beihilfe zur Unterschlagung von Gesellschaftsvermögen. Ausserdem läuft das Verfahren gegen sie noch wegen des Verdachts auf Verschleierung von schwerem Betrug.
Strafprozess möglich
Ein solches Ermittlungsverfahren kann letztlich zu einem Strafprozess führen, falls die Ermittlungsrichter genug Beweise sehen. Sie können es aber auch wieder einstellen. Bei einer Wahl zum Präsidenten würde das Verfahren gegen François Fillon während seiner Amtszeit eingefroren, weil für ihn dann eine Immunität gilt. Gegen seine Frau könnte aber weiter vorgegangen werden.
Fillon hatte vor dem Hintergrund der Affäre mehrmals von einer Intrige gegen sich gesprochen. Zuletzt machte er den scheidenden Präsidenten François Hollande dafür verantwortlich, dass Details über die Ermittlungen an die Medien durchgesickert waren.
Erst vergangene Woche war der französische Innenminister Bruno Le Roux zurückgetreten, nachdem die nationale Finanz-Staatsanwaltschaft wegen der zeitweiligen Beschäftigung seiner Töchter als parlamentarische Mitarbeiterinnen Vorermittlungen aufgenommen hatte. Grundsätzlich ist die Beschäftigung von Familienmitgliedern für französische Abgeordnete legal, wenn diese tatsächlich arbeiten. (awp/mc/ps)