Anklage gegen mutmassliche ISIS-Zelle in der Schweiz eingereicht

Anklage gegen mutmassliche ISIS-Zelle in der Schweiz eingereicht

Bern – Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen vier irakische Staatsbürger im Alter von 29 bis 34 Jahren Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht wegen Beteiligung bzw. Unterstützung an einer kriminellen Organisation im Sinne von Art. 260ter StGB. Sie werden unter anderem beschuldigt, einen terroristischen Anschlag vorbereitet zu haben.

Den Beschuldigten wird unter anderem vorgeworfen, sich an einer kriminellen Organisation beteiligt bzw. diese unterstützt zu haben (Art. 260ter StGB). Die BA beschuldigt sie insbesondere der Vorbereitung eines terroristischen Anschlags. Die mutmasslich getätigten Vorbereitungen eines terroristischen Anschlags werden vom Tatbestand der kriminellen Organisation erfasst.  Die Beschuldigten werden des Weiteren angeklagt wegen mehrfacher Gewaltdarstellungen (Art. 135 Abs. 1 StGB), rechtswidrigen Aufenthalts (Art. 115 Abs. 1 lit. b AuG) und mehrfacher Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts (Art. 116 AuG). Bei der kriminellen Organisation handelt sich um den „Islamischen Staat im Irak und Syrien“ (ISIS), respektive um dessen Vorläuferorganisationen im Irak (ISI) und Syrien (ISI in Syrien).

Frühe Kontakte zu ISIS
Bereits ab 2004 schloss sich einer der Beschuldigten einer Vorgängerorganisation von ISI an. Er knüpfte 2011 in Syrien Kontakte mit dem syrischen Ableger des heutigen IS, dessen Mitglieder seine damaligen Weggefährten im Irak waren, unter ihnen auch ein weiterer Beschuldigter des vorliegenden Verfahrens.  Nach der Einreise in die Schweiz Anfang des Jahres 2012 hielt er den Kontakt zu dieser Gruppierung weiterhin aufrecht und schmiedete zusammen mit einem weiteren der Beschuldigten und einer Drittperson, die aus dem Ausland anreisen sollte, Attentatspläne. Zu diesen Plänen sollte sich bei Erfolg der IS bekennen. Die drei genannten Beschuldigten halfen zudem bei der Schleusung weiterer IS-Anhänger nach Europa, übernahmen Koordinationsaufgaben, betrieben Propaganda für die Aktionen der Terrororganisation, gaben Instruktionen und erteilten u.a. auch operative Ratschläge.

Verhaftung 2014
Im Frühling 2014 (21. März und 8. April) wurden die drei Beschuldigten in der Nordostschweiz verhaftet und verblieben in Haft bis zur Anklageeinreichung. Entsprechende Haftentlassungsgesuche wurden vom Bundesstrafgericht abgewiesen. Mit Einreichung der Anklage wurde Sicherheitshaft beantragt.  Am 17. Juli 2015 wurde das Strafverfahren auf einen vierten Beschuldigten ausgedehnt, welcher nach Syrien gereist war, um dem ISI Funkgeräte zu überbringen. Des Weiteren wird ihm vorgeworfen, auf Facebook beweisrelevante Kontakte, Posts und Freundschaftsbeziehungen im Zusammenhang mit einem hohen Mitglied der kriminellen Organisation gelöscht zu haben.  Ausgelöst wurde die seit März 2014 laufende Strafuntersuchung der Bundesanwaltschaft durch Informationen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB), welche dieser an die Bundeskriminalpolizei (BKP) weitergeleitet hatte.

Kooperation mit anderen Ländern
Aufgrund der internationalen Dimension sind verschiedene Länder von diesem Fall betroffen – die Bundesanwaltschaft steht entsprechend mit Strafverfolgungsbehörden verschiedener Länder in Kontakt. Besonders eng ist die Zusammenarbeit mit den US-amerikanischen Justizbehörden. Ein Abkommen zwischen der Schweiz und den USA von 2006 sieht die Kooperation der Justizbehörden beider Länder im Bereich der Terrorismusbekämpfung vor. Dieses „Operative Working Arrangement“ (OWA) bezweckt die Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen bei der Terrorismusbekämpfung, und ist in diesem Verfahren zum ersten Mal überhaupt zur Anwendung gekommen.   (BA/mc/cs)

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