Japanisches Gericht verlängert U-Haft für Ex-Nissan-Chef Ghosn

Carlos Ghosn.

Tokio – Der frühere Verwaltungsratschef von Nissan, Carlos Ghosn, muss mindestens bis zum 20. Dezember in japanischer Untersuchungshaft bleiben. Das beschloss ein Gericht in Tokio am Dienstag. Begründet wurde die Verlängerung mit neuen Anschuldigungen, die die Staatsanwaltschaft am Vortag erhoben hatte. Demnach war Ghosns Einkommen für die Jahre 2016 bis 2018 in den vorgeschriebenen Offenlegungsberichten um 4,2 Milliarden Yen (33 Mio. Euro) zu niedrig angegeben worden.

Ghosns Anwalt erhob laut japanischen Medien Protest gegen die Haftverlängerung. Der Anwalt war laut seines Büros für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Die Haftverlängerung erfolgte einen Tag, nachdem die Staatsanwaltschaft Klage gegen Ghosn, seine frühere rechte Hand Greg Kelly sowie gegen Nissan selbst erhoben hatte.

Verstoss gegen japanische Börsenauflagen vorgeworfen
Ghosn und Kelly waren am 19. November festgenommen worden. Sie sollen gegen japanische Börsenauflagen verstossen haben, indem zwischen 2011 und 2015 nur die Hälfte von Ghosns Einkommens von insgesamt zehn Milliarden Yen ausgewiesen worden sei. Ghosn soll Medienberichten zufolge zwar gegenüber der Staatsanwaltschaft eingeräumt haben, dass seine Einkommensansprüche nicht vollständig angegeben worden seien. Das sei aber auch nicht nötig gewesen, da es sich um Gehaltszahlungen gehandelt habe, die erst nach seinem Ausscheiden bei Nissan hätten gezahlt werden sollen. Und das sei noch nicht festgezurrt gewesen.

Ein Termin für einen Prozess wurde wie in Japan üblich noch nicht festgesetzt. Die Staatsanwaltschaft kann weitere Anschuldigungen erheben, um die Untersuchungshaft weiter zu verlängern. Wann die Männer freikommen, war ungewiss. (awp/mc/ps)

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