Gerichtspräsident Andreas Vosskuhle.
Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat den Euro-Rettungsschirm ESM unter Vorbehalten genehmigt. Es müsse sichergestellt werden, dass die Haftung Deutschlands auf die vereinbarten 190 Milliarden Euro beschränkt bleibe, sagte Gerichtspräsident Andreas Vosskuhle am Mittwoch in Karlsruhe.
Der Antrag des CSU-Politikers Peter Gauweiler, den Rettungsschirm so lange zu stoppen, bis die Europäische Zentralbank ihren Beschluss über den Ankauf von Staatsanleihen rückgängig gemacht habe, wurde abgelehnt.
Völkerrechtliche Vorbehalte
Damit kann Deutschland dem permanenten Euro-Rettungsschirm ESM unter Erklärung entsprechender völkerrechtlicher Vorbehalte beitreten. Deutschland hat bislang als einziges Euro-Land den Vertrag über den «Europäischen Stabilitätsmechanismus» ESM noch nicht ratifiziert. Erst mit der Beteiligung des grössten Mitgliedsstaats kann der Rettungsschirm in Kraft treten. Mehrere Gruppen von Klägern hatten in Karlsruhe Eilanträge gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm und den europäischen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin eingelegt. Unter den Beschwerdeführern sind der CSU-Politiker Peter Gauweiler, die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und die Fraktion der Linken im Bundestag. Ausserdem haben sich rund 37.000 Bürger einer Beschwerde des Vereins «Mehr Demokratie» angeschlossen.
Heutige Entscheidung zum Rettungsschirm nur vorläufig
Vosskuhle nannte zwei Vorbehalte. Der Rettungsschirm dürfe nicht so ausgelegt werden, dass sich der Anteil Deutschlands von 190 Milliarden Euro ohne Zustimmung der deutschen Seite – und damit des Bundestages – erhöhe. Ausserdem dürfe die Schweigepflicht für alle ESM-Mitarbeiter nicht dazu führen, dass der Bundestag nicht ausreichend unterrichtet werde. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Vosskuhle, wies darauf hin, dass die heutige Entscheidung zum Rettungsschirm nur vorläufig sei. Eine Hauptverhandlung werde folgen. Vosskuhle wies darauf hin, dass «die wirtschaftlichen und politischen Folgen, die mit einem deutlich verzögerten Inkrafttreten der angegriffenen Gesetze aufgrund des Erlasses einer einstweiligen Anordnung verbunden sein könnten, kaum verlässlich abschätzbar» seien. Deshalb habe sich das Gericht trotz des Eilantrages Zeit mit der Entscheidung gelassen. Das Gericht entscheide nicht über die Zweckmässigkeit und Sinnhaftigkeit des Rettungspaketes, sagte Vosskuhle. «Das ist und bleibt Aufgabe der Politik.» Niemand könne mit Sicherheit sagen, welche Massnahmen für die Bundesrepublik Deutschland und die Zukunft Europas in der derzeitigen Krise tatsächlich am besten seien.
Bestrebungen der Bundesregierung gewürdigt
Vosskuhle würdigte die Bestrebungen der Bundesregierung, «Massnahmen zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise auf europäischer Ebene zu verrechtlichen und demokratisch rückanzubinden». Allerdings müsse beobachtet werden, «wie lange und wie weit dieses Bemühen letztlich trägt». (awp/mc/hfu)