Netanjahu befürchtet offenbar Haftbefehl durch Strafgerichtshof
Tel Aviv – Der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu befürchtet Medienberichten zufolge, der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag könnte Haftbefehle gegen ihn und andere Israelis erlassen. Die israelische Regierung gehe davon aus, dass Chefankläger Karim Khan noch in dieser Woche internationale Haftbefehle für Netanjahu, Verteidigungsminister Joav Galant sowie den Generalstabschef Herzi Halevi ausstellen könnte, berichteten israelische Medien am Sonntag.
Der Strafgerichtshof ermittelt bereits seit 2021 gegen die Hamas und Israel wegen mutmasslicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen. Auch zu Gewalt israelischer Siedler im Westjordanland laufen Untersuchungen. Netanjahu sei wegen möglicher Festnahmen, die eine dramatische Verschlechterung des internationalen Ansehens Israels bedeuten würden, äusserst besorgt, hiess es in den Berichten.
«Gefährlicher Präzedenzfall»
Netanjahu schrieb am Freitag bei X, vormals Twitter, Israel werde unter seiner Führung «niemals irgendeinen Versuch des Strafgerichtshofs akzeptieren, sein inhärentes Recht auf Selbstverteidigung zu untergraben». Der Regierungschef schrieb zudem: «Die Drohung, Soldaten und Repräsentanten der einzigen Demokratie im Nahen Osten und des einzigen jüdischen Staates der Welt zu fassen, ist empörend.» Israel werde «den gerechten Krieg gegen Terroristen, die auf Völkermord aus sind, bis zum Sieg fortsetzen».
Eine solche Entscheidung des Strafgerichtshofs würde zwar nicht Israels Vorgehen beeinflussen, wäre aber «ein gefährlicher Präzedenzfall, der die Soldaten und Repräsentanten aller Demokratien bedroht, die gegen brutalen Terrorismus und rücksichtslose Aggression kämpfen», schrieb Netanjahu.
Juristisch würde ein Haftbefehl des IStGH gegen Netanjahu und andere israelische Bürger bedeuten, dass Staaten, die die Statuten des IStGH unterzeichnet haben, verpflichtet wären, diese Personen festzunehmen und an den Gerichtshof zu überstellen – sofern diese sich auf das Hoheitsgebiet dieser Staaten begeben.
Israel anerkennt Gericht nicht
Chefankläger Karim Khan hat bereits vier internationale Haftbefehle gegen hochrangige Russen erlassen wegen mutmasslicher Kriegsverbrechen, darunter auch gegen Präsident Wladimir Putin.
Der Internationale Strafgerichtshof verfolgt Individuen wegen mutmasslicher Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. Israel erkennt das Gericht nicht an. Aber die palästinensischen Gebiete sind Vertragsstaat. Daher darf der Ankläger auch ermitteln.
Dagegen soll der Internationale Gerichtshof, ebenfalls mit Sitz in Den Haag, Konflikte zwischen Staaten lösen. Dieses höchste UN-Gericht hatte kürzlich Israel ermahnt, alles zu tun, um möglichen Völkermord in Gazastreifen zu verhindern.
Angehörige von Geiseln der islamistischen Hamas hatten den Strafgerichtshof im Februar dazu aufgerufen, gegen die Führer der Terrororganisation zu ermitteln und Haftbefehle zu erlassen. Sie forderten strafrechtliche Ermittlungen wegen Geiselnahme, sexueller Gewaltverbrechen, Folter und Mord. (awp/mc/pg)