FIFA-Präsident Gianni Infantino, ehemaliger UEFA-Generalsekretär.
Lausanne – Die Bundesanwaltschaft hat am Mittwoch die Büros der Europäischen Fussball-Union (UEFA) im waadtländischen Nyon durchsucht. Der Schritt erfolgte nur wenige Stunden nach Berichten über Verträge zwischen der UEFA und der Briefkastenfirma Cross Trading SA.
Die Bundesanwaltschaft führte am Mittwoch im Rahmen eines Strafverfahrens am Geschäftssitz der UEFA sowie bei einer weiteren Unternehmung eine «begleitete Edition» durch, wie die Justizbehörde auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda mitteilte.
Zu dieser zweiten Unternehmung wurden keine Angaben gemacht. Die Bundesanwaltschaft bestätigte damit mehrere Medienberichte über eine Hausdurchsuchung der Zentrale bei Nyon VD am Genfersee. Eine «begleitete Edition» gilt als milde Form der Hausdurchsuchung.
Voraussetzung ist, dass der Inhaber die gesuchten Informationen den Strafverfolgungsbehörden sofort aushändigt. Auch die UEFA bestätigte am Mittwoch die Durchsuchung und betonte, dass vollumfänglich kooperiert worden sei.
Die Durchsuchung erfolgte in einem Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Erwerb von TV-Übertragungsrechten wegen des Verdachts auf ungetreue Geschäftsbesorgung und eventuell auf Veruntreuung. Das Verfahren richtet sich gegen unbekannte Täterschaft und nicht gegen eine konkrete Person, wie die Bundesanwaltschaft festhielt.
Infantino unter Druck
Dennoch geriet im Zuge der Affäre der frühere UEFA-Generalsekretär und heutige FIFA-Chef Gianni Infantino nur sechs Wochen nach seiner Wahl unter Druck. Am Dienstagabend hatten die «Süddeutsche Zeitung» und Tagesanzeiger/Newsnet mit Verweis auf die Panama Papers berichtet, dass unter anderem Infantino Verträge mit einer Briefkastenfirma namens Cross Trading unterzeichnet haben soll.
Gemäss den Berichten erwarben südamerikanische TV-Händler durch diese Verträge TV-Rechte für die Champions League und verkauften diese mit hohem Gewinn weiter. Diese Medienberichte führten denn auch zum Besuch der Bundesanwaltschaft in Nyon.
Die Veröffentlichungen in den Medien ergaben zusätzliche Hinweise, welche bisherige Erkenntnisse entscheidend zu ergänzen vermochten, wie die Bundesanwaltschaft festhielt. Ausschlaggebend sei die Bestätigung der UEFA gewesen, wonach sie Verträge mit Cross Trading SA abgeschlossen habe.
Beweise sichergestellt
Mit der Durchsuchung sollten Beweise sichergestellt werden. Sowohl die UEFA wie auch FIFA-Präsident Infantino hatten die Berichte bereits am Dienstagabend in aller Form zurückgewiesen.
«Es gibt keinerlei Anzeichen für irgendein Fehlverhalten der UEFA oder mir in dieser Angelegenheit», wurde Infantino in einer Medienmitteilung der FIFA zitiert. Er gab zudem an, niemals persönlich mit Cross Trading oder deren Eigentümern verhandelt zu haben.
Die UEFA zeigte sich «bestürzt» über die Medienberichte. «Die TV-Rechte wurden nach einer offenen Ausschreibung der UEFA-Marketingabteilung vergeben», hielt der europäische Fussballverband fest.
Die Rechte seien an Teleamazonas/Cross Trading vergeben worden, weil dies der Höchstbietende auf dem Markt gewesen sei. Darüber hinaus betonte die UFEA, dass Gianni Infantino für viele Jahre ein herausragendes Mitglied der Belegschaft gewesen sei, und übte scharfe Kritik an den Veröffentlichungen. (awp/mc/ps)