Personenfreizügigkeit: 17 Millionen EU-Bürger im Ausland

Personenfreizügigkeit: 17 Millionen EU-Bürger im Ausland

Brüssel – Immer mehr EU-Bürger ziehen zum Arbeiten in ein anderes Land der Staatengemeinschaft. 2017 lebten nach Angaben der EU-Kommission 17 Millionen EU-Bürger in einem anderen Mitgliedsstaat. Jedes Jahr ziehen eine Million Menschen ins EU-Ausland, während 680’000 in die Heimat zurückkehren. Daran erinnerte die Kommission am Montag zum 50 Jahr-Jubiläum der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union.

Insgesamt lebten 2017 diesen Zahlen zufolge 3,8 Prozent der EU-Bevölkerung nicht im eigenen, sondern in einem anderen EU-Staat. Der Anteil lag fast doppelt so hoch wie vor zehn Jahren. Doch ziehen vergleichsweise wenige Deutsche ins Ausland: Der Anteil der «mobilen Staatsangehöriger» liegt hier nur bei 1,0 Prozent. Grossbritannien kommt auf 1,1 Prozent, Schweden und Frankreich auf jeweils 1,3 Prozent. Diese wohlhabenden Länder ziehen stattdessen selbst viele Arbeitskräfte aus ärmeren EU-Staaten an.

Grosse Zustimmung für Freizügigkeit
Die Voraussetzungen dafür, dass jeder sich in einem anderen Staat der Gemeinschaft niederlassen und dort arbeiten darf, wurde im Oktober 1968 mit dem EU-Gesetz zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer eingeführt. In einer Umfrage im Frühjahr nannten dies 82 Prozent eine Errungenschaft. Allerdings gilt der starke Zuzug von Osteuropa nach Grossbritannien auch als einer der Gründe, dass sich eine Mehrheit der Briten 2016 für den EU-Austritt entschied. (awp/mc/pg)

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