Katalanischer Ex-Regierungschef setzt sich nach Belgien ab
Barcelona – Der in Spanien wegen Rebellion angeklagte ehemalige katalanische Regionalpräsident Carles Puigdemont ist nach Belgien ausgereist. Der Anführer der Unabhängigkeitsbewegung habe dort am Montag mit einem Anwalt gesprochen, berichtete die belgische Nachrichtenagentur Belga am Abend unter Berufung auf den Juristen. Der spanischen Zeitung «La Vanguardia» bestätigte der auf Menschenrechte spezialisierte Anwalt Paul Bekaert, Puigdemont zu vertreten. Unklar blieb zunächst, ob der Katalane in Belgien Asyl beantragen will.
Die spanische Staatsanwaltschaft hatte am Montag Anklage gegen Puigdemont und weitere Angehörige der abgesetzten Regionalregierung in der spanischen Region erhoben. Die Vorwürfe gegen die Angeklagten lauteten unter anderem auf Rebellion, Auflehnung gegen die Staatsgewalt und Unterschlagung öffentlicher Gelder, sagte Generalstaatsanwalt José Manuel Maza in Madrid. Ihnen droht im Fall einer Verurteilung eine langjährige Haftstrafe. Anwalt Bekaert hatte in der Vergangenheit nach Berichten spanischer Medien auch Mitglieder der baskischen Terrororganisation ETA vertreten.
Kaum Chancen für erfolgreichen Asylantrag
Der belgische Staatssekretär für Asyl und Migration, Theo Francken, hatte die Möglichkeit von Asyl in Belgien am Sonntag ins Spiel gebracht. Katalanen, die sich politisch verfolgt fühlten, könnten in Belgien um Asyl ersuchen, sagte der Politiker der nationalistisch- flämischen Partei N-VA dem flämischen Sender VTM News. Dies sei nicht unrealistisch. Ministerpräsident Charles Michel hatte einen möglichen Asylantrag Puigdemont hingegen als Thema bezeichnet, das «absolut nicht auf der Agenda» stehe.
Ob ein Asylantrag Puigdemonts in Belgien Chancen hätte, gilt als sehr fraglich. Über den EU-Vertrag ist geregelt, dass sich die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Asylangelegenheiten untereinander als sogenannte sichere Herkunftsländer betrachten – das heisst, es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass es in EU-Staaten keine Verfolgungsgefahr gibt. Deshalb wurde festgelegt, dass der Asylantrag eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats von einem anderen Mitgliedstaat nur unter ganz besondereren Bedingungen berücksichtigt werden darf.
Möglich wäre die Berücksichtigung des Asylantrages demnach nur dann, wenn Spanien unter Berufung auf einen Notstand die Verpflichtungen der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten aussetzen würde – oder wenn gegen das Land ein EU-Verfahren wegen des Verdachts auf schwerwiegende Verstösse gegen die Rechtsstaatlichkeit laufen würde.
Da beides nicht der Fall ist, müsste Belgien auf jeden Fall den Rat der EU-Mitgliedstaaten einschalten. Dieser dürfte wenig begeistert sein, wenn Belgien der spanischen Zentralregierung mit Asyl für Puigdemont in den Rücken fallen würde. Bislang stehen die EU-Partner geschlossen hinter der Zentralregierung in Madrid, unter ihnen auch der belgische Premierminister Charles Michel, der nicht der flämischen Partei N-VA abgehört.
Zwangsverwaltung Kataloniens bis mindestens 21. Dezember
Die Regierung von Spaniens konservativem Premierminister Mariano Rajoy hatte die Regionalregierung am Samstag offiziell abgesetzt, nachdem am Freitag das Regionalparlament kurz vor Inkrafttreten der Madrider Zwangsmassnahmen einen Unabhängigkeitsbeschluss verabschiedet hatte. Die Zwangsverwaltung der wirtschaftsstarken Autonomen Gemeinschaft im Nordosten des Landes soll mindestens bis zu den für den 21. Dezember einberufenen Neuwahlen laufen.
Puigdemonts Partei will an den Wahlen teilnehmen
Die Partei von Puigdemont will an diesen Wahlen teilnehmen, wie die Generalsekretärin der PDeCAT, Marta Pascal, vor Journalisten sagte. Auch die Separatisten-Partei ERC, die zu der von Madrid abgesetzten Regionalregierung in Barcelona gehörte, erwägt keinen Boykott der Wahlen am 21. Dezember. Beobachter sind der Meinung, dass eine Wahlteilnahme der separatistischen Parteien die Wahrscheinlichkeit von Unruhen in Katalonien in den nächsten Wochen erheblich reduziert. (awp/mc/pg)