Schengen-Reform: Einführung eines Notfallmechanismus abgesegnet
Brüssel – Die 28 EU-Justizminister haben am Montag in Luxemburg die Reform der Schengen-Regeln formal abgesegnet. Diese beinhaltet einen Notfallmechanismus zur zeitlich limitierten Wiedereinführung von Binnen-Grenzkontrollen. Die Schweiz als Schengen-Mitglied steht diesem Mechanismus positiv gegenüber.
Der EU-Justizministerrat beschloss ohne weitere Beratungen das bereits im Juni vereinbarte Reformpaket, mit dem ein Notfallmechanismus geschaffen wird, der Schengen-Staaten die Wiedereinführung der Binnen-Grenzkontrollen bis maximal zwei Jahre erlaubt, wenn die EU-Aussengrenze durch ein anderes Schengen-Land dauerhaft und ernsthaft nicht gesichert werden kann.
Grenzkontrollen als Notfallmassnahme
Der Ruf nach einem solchen Notfallmechanismus wurde laut, als im Jahr 2011 – als Folge des so genannten arabischen Frühlings – viele Flüchtlinge nach Europa drängten.
Wie bis anhin besteht die Möglichkeit, bei Bedrohungen für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit ohne Konsultation bis zu zehn Tage lang wieder die Grenzen zu kontrollieren.
Bei vorhersehbaren Ereignissen, wie beispielsweise Sportveranstaltungen, ist dies sogar bis zu 30 Tage möglich. Maximal dürfen diese Grenzkontrollen auf sechs Monate verlängert werden, wenn die EU-Kommission informiert wird.
Schweiz mit positiver Meinung
Die Schweiz steht der temporären Wiedereinführung von Grenzkontrollen positiv gegenüber. Die Stärkung des Schengen-Systems sei auch im Interesse der Schweiz, liess das eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) schon früher verlauten. Die Vorschläge sind im Einklang mit der Position, welche die Schweiz in dieser Sache vertreten hat, wonach ein koordiniertes Vorgehen sinnvoll ist, aber die Entscheidung letztlich in nationaler Kompetenz bleiben soll, hiess es weiter.(awp/mc/cs)