Schlappe für Metro im Machtkampf bei MediaSaturn

Schlappe für Metro im Machtkampf bei MediaSaturn

Eckhard Cordes, Vorstandsvorsiotzender Metro Group.

Indolstadt – Der scheidende Metro-Chef Eckhard Cordes hat im Machtkampf beim Elektronikhändler MediaSaturn vor Gericht eine herbe Schlappe erlitten. Der Düsseldorfer Handelskonzern scheiterte am Landgericht Ingolstadt am Dienstag mit dem Versuch, das Vetorecht der Minderheitsgesellschafter auszuhebeln. Das stärkt den Miteignern um Media-Markt-Gründer Erich Kellerhals den Rücken.

Das Verfahren war ein erster Höhepunkt im Machtkampf bei den zuletzt schwächelnden Elektronikketten Media Marktt und Saturn. Das Gericht hatte die Entscheidung im Juli in einem Hinweis bereits angedeutet. Metro hält zwar gut 75 Prozent an Media Markt und Saturn, muss aber Rücksicht auf Kellerhals und seinen Mitgründer Leopold Stiefel nehmen – auch deshalb ist die Dachgesellschaft MediaSaturn-Holding keine abhängige Konzerntochter. Kellerhals und Stiefel halten 21,6 und 3 Prozent. Entscheidungen müssen aber in einer Gesellschafterversammlungen mit einer Mehrheit von mehr als 80 Prozent getroffen werden. Das verschafft der Minderheit faktisch eine Sperrminorität.

Versuch, Vetorecht zu brechen
Mit der Gründung eines Beirates wollte Cordes dieses Vetorecht brechen, um endlich durchregieren zu können. Bei Metro häuften sich etwa die Klagen darüber, dass die Schwäche von Media-Markt und Saturn auch mit Blockaden der Minderheitseigner bei der Expansion ins Ausland und beim Internethandel zusammenhängt. Die Möglichkeit zur Gründung des Beirats geht auf das Jahr 1990 zurück. Damals war der Rat für den Fall vorgesehen, dass die Media-Markt-Gründer aus dem aktiven Geschäft ausscheiden. Der Beirat sollte dann laut Satzung «nach Köpfen mit einfacher Mehrheit» entscheiden.

«Formulierungen nicht besonders glücklich gewählt»

Wichtiger ist aber ein Folgesatz, der die Stimmgewichtung regelt. Genau dieser Satz macht das Projekt nun unwirksam, denn – wie in der Gesellschafterversammlung – muss auch im Beirat mit einer Mehrheit von 80 Prozent entschieden werden, wenn der Gesellschaftervertrag dies vorsieht. Die Formulierungen seien zwar nicht besonders glücklich gewählt, gesteht der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl der Metro zu. Das ändere aber nichts an der juristischen Bewertung. Die Gründung des Beirats selbst sei allerdings nicht zu beanstanden. (awp/mc/ps)

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