Bern – Die Schweiz stösst mit Rechtshilfegesuchen zu Steuerdaten-Diebstählen bei den deutschen Behörden an. Zwei Anfragen der Bundesanwaltschaft zu Datenentwendungen bei der Credit Suisse und der Bank Julius Bär wurden bis heute nicht beantwortet.
Bei der Zürcher Privatbank Julius Bär war im vergangenen Sommer bekannt geworden, dass ein Informatik-Mitarbeiter Kontodaten von mutmasslichen Steuerflüchtigen aus Deutschland entwendet hatte. Er soll diese Daten mithilfe eines ehemaligen Steuerfahnders aus Deutschland an das Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen (NRW) weitergeleitet haben. Der Mitarbeiter wurde daraufhin von der Bank entlassen und von den Schweizer Behörden inhaftiert. Ende Mai diese Jahres will die Bundesanwaltschaft (BA) nun formell Anklage erheben, wie der «Tages-Anzeiger» und «Der Bund» am Montag meldeten. Die BA bestätigte dies auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Rechtshilfegesuch von Deutschland bisher unbeantwortet
Das Strafverfahren richte sich sowohl gegen den Informatiker wie auch gegen den Ex-Steuerbeamten aus Deutschland, erklärte BA-Sprecherin Jacqueline Bühlmann. Die Anklage wird erhoben, obwohl ein Rechtshilfegesuch in der Angelegenheit von Deutschland bisher unbeantwortet geblieben ist, wie die beiden Zeitungen ebenfalls zu berichten wussten. Auch ein Rechtshilfegesuch zu einem weiter zurückliegenden Fall blieb von deutscher Seite bisher unbeantwortet. Drei deutsche Steuerfahnder aus dem Bundesland NRW sollen im Frühjahr 2010 mutmasslich zu einem Datendiebstahl bei der Schweizer Grossbank Credit Suisse angeregt haben. Der fehlbare Bankmitarbeiter wurde unterdessen verurteilt, gegen das Steuerfahnder-Trio liegen in der Schweiz Haftbefehle vor.
Fehlende Kooperationsbereitschaft von Deutschland
International wird aufgrund der fehlenden Kooperationsbereitschaft von Deutschland jedoch nicht nach den Dreien gefahndet. Bereits vor Jahresfrist hatte Bundesanwalt Michael Lauber auf diese Funkstille hingewiesen. Aus Sicht der BA gibt es daher «im Moment nichts mehr zu diesem Fall zu sagen». Im Dunkeln bleiben somit auch die Gründe dafür, dass Deutschland die Antworten zu den beiden Rechtshilfegesuchen schuldig bleibt. Auch bezüglich der Abgeltung von am Fiskus vorbeigeschleusten deutschen Vermögen auf Schweizer Konten herrscht nach wie vor Unklarheit. Das entsprechende Abkommen zwischen den beiden Ländern scheiterte im vergangenen November im deutschen Bundesrat an der Zustimmung der sozialdemokratisch regierten Bundesländer, zu denen auch NRW zählt. (awp/mc/hfu)