Telefonieren wie daheim – in der EU entfallen Handy-Zusatzkosten

Smartphone

(Foto: Peter Atkins - Fotolia.com)

Bonn – Für die Verbraucher in der Europäischen Union beginnt eine neue Zeitrechnung des Mobilfunks: Ab diesem Donnerstag heisst es für alle mobilen Quasselstrippen und Liebhaber des Surfens von unterwegs: keine Zusatzkosten mehr beim Einsatz des Handys im EU-Ausland. Die Kundenabzocke durch überhöhte Roamingkosten – also die Gebühren für die Durchleitung von Handygesprächen, Nachrichten und Daten in das Heimatland – ist damit endgültig vorbei.

Von Finnland bis Portugal, von Griechenland bis Irland können jetzt grundsätzlich alle Nutzer in jedem Land der EU sowie in Lichtenstein, Island und Norwegen zu ihren Heimattarifen telefonieren oder Nachrichten verschicken. In den vergangenen Tagen hatten verschiedene Betreiber ihre Kunden bereits über den nun anstehenden Wegfall der sogenannten Roaming-Gebühren informiert. Vodafone beispielsweise verschickte eine SMS an ihre Kunden und wies darauf hin, dass die Tarifleistungen innerhalb Deutschlands nun auch in der EU gültig seien.

Jahrelanger Kampf
Mit dem Wegfall der höchst umstrittenen Gebühren geht ein jahrelanger Kampf um überhöhte Mobilfunkpreise in der EU zu Ende. Bislang fielen Roaming-Kosten im Ausland bei jedem Gespräch oder jeder Nachricht an, die durch ein fremdes Netze weitergeleitet werden müssen und dort Kosten verursachen. Für die grossen Betreiber war das über viele Jahre eine lukrative Einnahmequelle, aus der Milliarden-Beträge flossen. Allerdings waren die Gebühren in den vergangenen Jahren bereits deutlich abgesenkt worden. Auch bieten verschiedene Betreiber seit längerem roamingfreie Tarife für ihre Kunden an.

Die Bundesnetzagentur kündigte an, die Einhaltung der Roaming-Regelungen genau zu überwachen. Neben den Heimattarifen würden die Betreiber auch nach dem 15. Juni andere Roaming-Tarife anbieten, die für Nutzer interessant sein könnten, die sich ausserhalb der EU zum Beispiel der Schweiz oder in den USA befänden. Aufmerksam macht die Aufsichtsbehörde ferner auf missbräuchliche Nutzung des kostenfreien Roamings, die dann vorliegt, wenn günstige Handytarife aus einem Land dauerhaft im Heimatland genutzt würden. In solchen Fällen dürfen die Betreiber wieder Roaming-Aufschläge berechnen. (awp/mc/ps)

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