Tokioter Gericht lehnt Antrag auf Freilassung von Ghosn ab

Bleibt bis auf weiteres in Japan inhaftiert: Automanager Carlos Ghosn.

Tokio – Der ehemalige Nissan-Chef Carlos Ghosn muss im Gefängnis bleiben. Ein Gericht in Tokio lehnte am Dienstag den Antrag des Managers auf Freilassung gegen Kaution ab. Beobachter hatten dies erwartet. In Japan ist es unüblich, Angeklagte, die die Vorwürfe bestreiten, gegen Kaution vor Prozessbeginn aus der Haft zu entlassen.

Ghosn geriet zuletzt weiter unter Druck. Die Staatsanwaltschaft in Tokio erhob vergangene Woche zwei weitere Anklagen wegen Finanzverstössen. Der 64-Jährige soll nicht nur in den fünf Jahren bis 2015, sondern auch in den vergangenen drei Geschäftsjahren seine Einkünfte zu niedrig angegeben haben. Zudem warfen die Strafverfolger Ghosn auch schweren Vertrauensbruch vor. Er sitzt bereits seit dem 19. November in Untersuchungshaft. Der Staatsanwaltschaft zufolge drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft. Ghosn sagt, er sei «unrechtmässig angeklagt».

Einst auch in Japan gefeierter Automanager
Einst wurde Ghosn dafür gefeiert, dass er Nissan vor der Pleite gerettet hat. Seit er festgenommen wurde, wankt die Auto-Allianz von Renault, Nissan und Mitsubishi. Der Manager war die treibende Kraft hinter dem Bündnis. Während Ghosn wegen des Finanzskandals bei Nissan und Mitsubishi seiner Ämter enthoben wurde, muss er seinen Chefposten bei Renault bisher nur ruhen lassen. Der französische Autobauer hat bei der Überprüfung der Manager-Gehälter im Leitungsgremium keinen Betrug festgestellt. Die französische Regierung, der grösste Aktionär von Renault, steht hinter dieser Entscheidung – es sei denn, Ghosn werde durch die japanische Untersuchungen «ausser Gefecht gesetzt», hiess es in Paris am Montag. Am Dienstag werde es wahrscheinlich «wichtige Entwicklungen» in Bezug auf diese Frage geben, sagte ein Beamter. (awp/mc/ps)

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