Trumps abgeschwächtes Einreiseverbot in Kraft getreten

Trumps abgeschwächtes Einreiseverbot in Kraft getreten
Einreiseformular für die Vereinigten Staaten.

Washington – Die von US-Präsident Donald Trump verhängten Einreisesperren für Menschen aus sechs überwiegend muslimischen Ländern sind in Kraft. Davon betroffen sind für 90 Tage alle Menschen aus den Ländern Iran, Sudan, Syrien, Jemen, Libyen und Somalia, die keine engen Verbindungen in die USA nachweisen können. Es handelt sich um die abgeschwächte Form von Trumps ursprünglich geplantem Einreiseverbot. Die US-Regierung will zudem 120 Tage lang nur noch in Ausnahmefällen Flüchtlinge aufnehmen.

Der Bundesstaat Hawaii leitete rechtliche Schritte gegen die Einreisesperre ein. Generalstaatsanwalt Douglas Chin reichte am Donnerstagabend (Ortszeit) einen Eilantrag bei Gericht ein. Er macht darin Bedenken geltend, dass die von der US-Regierung erlassenen Ausnahmeregeln für das Einreiseverbot zu eng gefasst und die Visa-Beschränkungen somit weitreichender sind, als es das Oberste Gericht in seiner jüngsten Entscheidung erlaubt hatte.

Trotz der Einreisesperre erwartet das US-Heimatschutzministerium nach eigenen Angaben kein Chaos an den Flughäfen. Ein ranghoher Mitarbeiter, der nicht namentlich zitiert werden wollte, sagte, man rechne mit einem normalen Arbeitsaufkommen für die Grenzbeamten.

Bürgerrechtsorganisationen kritisierte das Vorhaben scharf. Amnesty International plante, Mitarbeiter an Flughäfen zu schicken, um die Situation zu beobachten. Als Trump im Januar sein erstes Einreisedekret unterzeichnete, war es zu Chaos an einigen Flughäfen gekommen.

Supreme Court hebt Blockaden der Einreisedekrete teilweise und vorläufig auf
Die Umsetzung des Verbots folgt wenige Tage nach einer Entscheidung des Supreme Court. Das Oberste US-Gericht hatte am Montag einstimmig die vorherigen gerichtlichen Blockaden der Einreisedekrete teilweise und vorläufig aufgehoben. Eine endgültige Entscheidung soll im Herbst fallen, allerdings ist der Geltungszeitraum des Einreisestopps dann bereits abgelaufen.

Nach Angaben des Aussenministeriums kann aus den betroffenen sechs Ländern weiter einreisen, wer zum Beispiel in den USA studiert oder für eine Firma dort arbeitet. Auch wird eine Ausnahme gemacht, wenn bestimmte Familienmitglieder in den USA leben, darunter Ehepartner sowie Eltern, Kinder und Geschwister. Dagegen reichen in den USA lebende Verwandte wie Grosseltern, eine Tante oder ein Onkel sowie Enkelkinder nicht als Nachweis «echter» (bona fide) Beziehungen zu den USA.

Dieselben Ausnahmeregelungen gelten auch für Flüchtlinge aus sämtlichen Ländern. Nach Angaben des Aussenministeriums sollen aber alle Flüchtlinge, deren Einreise im Zeitraum bis zum 6. Juli geplant ist, noch ins Land kommen dürfen.

Wenige Ausnahmeregelungen
Ausnahmeregelungen gelten nun auch für Menschen aus den sechs Ländern mit doppelter Staatsangehörigkeit. Und wer bereits ein Visum oder eine permanente US-Aufenthaltsgenehmigung (Green Card) hat, kann ebenfalls weiter einreisen. Das war bei der Umsetzung des ersten Dekrets im Januar noch anders. Damals hatte die sofortige Umsetzung des Einreiseverbots auch für Reisende, die bereits in der Luft waren, an vielen Flughäfen für Chaos und Proteste gesorgt.

Trump begründet seine Massnahme mit Gefahren für die nationale Sicherheit. Während der 90 beziehungsweise 120 Tage, in denen die Einreiseverbote gelten, will die Regierung die Sicherheitsüberprüfungen für Visa-Antragsteller und Flüchtlinge verschärfen. Diese sind allerdings schon jetzt sehr strikt.

Mehrere Mitarbeiter der Regierung hatten am Donnerstag Schwierigkeiten, stichhaltig zu begründen, wie die Sicherheitslage im Land durch das Einreiseverbot verbessert werden könne.

Von den Visa-Sperren betroffen sind vermutlich nur wenige tausend Menschen. Nach Angaben der «New York Times» waren im Finanzjahr 2015 – der Zeitraum entspricht nicht dem Kalenderjahr, sondern endet im Herbst – aus den sechs betroffenen Ländern etwa 20’000 Menschen mit Visa in die USA eingereist, die weitaus meisten davon Studierende oder Geschäftsreisende. (awp/mc/ps)

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