Daniel Schwartz, CEO Burger King. (Foto: Burger King)
Miami – Der amerikanische Fast-Food-Konzern Burger King will die kanadische Kaffee- und Donut-Kette Tim Hortons schlucken. Verhandlungen seien bereits angelaufen, teilten die beiden Unternehmen in der Nacht zu Montag mit. Anleger reagierten begeistert: Burger Kings Aktie legte im vorbörslichen Handel in New York um mehr als 16 Prozent zu.
An der Börse weiss man: Mit dem Zukauf könnte Burger King seinen Hauptsitz nach Kanada verlegen und so Steuern sparen. Die beiden Unternehmen würden zusammen auf einen Marktwert von rund 18 Milliarden Dollar (13,6 Mrd Euro) kommen. Davon entfallen etwa 8,4 Milliarden Dollar auf Tim Hortons.
Die Rahmenbedingungen für den Zusammenschluss müssten noch ausgehandelt werden, hiess es. Klar ist aber schon, dass die Beteiligungsgesellschaft 3G Capital als bisheriger Burger-King-Hauptaktionär auch die Mehrheit an einem fusionierten Unternehmen halten will.
Gemeinsamer Jahresumsatz von 22 Mrd USD
Gemeinsam brächten es die Firmen laut eigenen Angaben auf einen Jahresumsatz von 22 Milliarden Dollar und mehr als 18’000 Läden in rund 100 Ländern. Tim Hortons ist die grösste Restaurantkette in Kanada und Burger King hinter dem amerikanischen Konkurrenten McDonald’s weltweit die Nummer Zwei im Hamburger-Bratgeschäft.
Burger King geht es bei der möglichen Übernahme vor allem darum, dem amerikanischen Fiskus ein Schnippchen zu schlagen. Die Unternehmenssteuerquote in Kanada liegt laut Daten der Wirtschaftsberatungsgesellschaft KPMG bei 26,5 Prozent, in den USA sind es rund 40 Prozent.
«Die USA haben die höchsten Unternehmensteuern aller Industrieländer und sie sind der einzige G7-Staat, der an einem überholten Steuersystem festhält, bei dem im Ausland erzielte Gewinne zusätzlich im Inland belastet werden», erläuterte Expertin Laura Tyson von der Universität Berkeley in Kalifornien.
Immer beliebtere Inversion
Bislang machen es die US-Gesetze den Konzernen relativ leicht, den hohen Steuern aus dem Weg zu gehen. Die Verlagerung des Hauptsitzes ins Ausland – Inversion genannt – ist etwa gestattet, wenn bei einem Zusammenschluss mindestens 20 Prozent der Anteile an dem fusionierten Unternehmen an die ausländischen Aktionäre übergehen.
Dieser Steuertrick ist zwar nicht neu, doch er wird unter immer beliebter. So bemühten sich zuletzt unter anderem der Bananenhändler Chiquita und der Pharmariese Pfizer , mit diesem Motiv Wettbewerber im Ausland zu übernehmen. Die Unternehmen wandern in der Regel aber nur auf dem Papier aus. Denn Werke und Verwaltung können in den USA bleiben.
Gastronomisches US-Kulturerbe
Sollte Burger King mit seinen Abwanderungsplänen ernst machen, dürfte die politische Debatte um hohe Unternehmenssteuern und die Flucht davor in den USA weiter Fahrt aufnehmen. Die 1954 in Miami gegründete Burger-Kette ist ein uramerikanischer Markenklassiker – quasi gastronomisches US-Kulturerbe.
Präsident Barack Obama und vielen Kongressabgeordneten ist die steueroptimierende Übernahmetrickserei von US-Unternehmen ohnehin schon lange ein Dorn im Auge. Doch um etwas dagegen zu tun, müssten sich Demokraten und Republikaner erstmal auf entsprechende Massnahmen einigen. Das ist in Washington bekanntlich nicht ganz einfach. (awp/mc/upd/ps)