Washington – Der Abgasskandal in den USA bleibt für Volkswagen länger als gedacht ein Klotz am Bein. Europas grösster Autohersteller scheiterte mit dem Versuch, Klagen von US-Anlegern nach Deutschland zu verlegen.
Der Konzern und sein ehemaliger Chef Martin Winterkorn müssten sich gegen die Vorwürfe in Kalifornien verteidigen, entschied US-Bezirksrichter Charles Breyer in San Francisco am Mittwoch (Ortszeit).
Die Kläger, vor allem amerikanische Pensionsfonds, wollen einen Ausgleich für Kursverluste durchsetzen, die im Zuge des Skandals entstanden sind. Die Wolfsburger hatten erreichen wollen, dass die Investorenklagen vor deutschen Gerichten verhandelt werden.
Zu den Beklagten gehören auch VW-Markenchef Herbert Diess und der frühere VW-US-Chef Michael Horn. Der Konzern hält die von den Anlegern erhobenen Vorwürfe für unbegründet.
Experten befürchten weitere Risiken
Analysten sehen in dem bevorstehenden Verfahren weitere Risiken für Volkswagen. Frank Schwope von der NordLB hält es für möglich, dass die Beilegung des Streits mit Investoren in den USA für das Unternehmen teurer wird als dies in Deutschland der Fall gewesen wäre. «Das Rechtssystem in den USA birgt viel mehr Unsicherheit für Volkswagen.»
Der Autoanalyst Jürgen Pieper vom Bankhaus Metzler verweist auf den höheren Stellenwert von Investoreninteressen in den USA. Er könne sich an keine Anlegerklage in Deutschland erinnern, die für die betroffene Firma schwerwiegende Nachteile gebracht habe. «In den USA ist die Gefahr deutlich grösser.»
Die klagenden US-Pensionsfonds sind nicht direkt an Volkswagen beteiligt, sondern halten so genannte American Depositary Receipts (ADR), die an einer Börse stellvertretend für eine Aktie gehandelt werden. Das sind von Banken ausgestellte Zertifikate für hinterlegte Anteilscheine.
Anleger verlangen 8,8 Milliarden Euro
Der grösste Teil der Anlegerklagen wird beim Landgericht Braunschweig verhandelt. Dort liegen inzwischen mehr als 1500 Schadensersatzklagen über insgesamt 8,8 Milliarden Euro vor. Das Oberlandesgericht Braunschweig muss nun einen Musterkläger bestimmen. Erst wenn die obere Instanz entschieden hat, wird über alle anderen Klagen vor dem Landgericht verhandelt.
Volkswagen hatte im September 2015 erst auf Druck der US-Umweltbehörden zugegeben, die Stickoxidwerte von Dieselautos durch eine spezielle Software manipuliert zu haben. Diese sorgt dafür, dass Autos Abgaswerte nur auf dem Prüfstand einhalten, nicht aber im normalen Verkehr auf der Strasse.
Während sich VW mit Privatklägern und den US-Behörden auf eine zivilrechtliche Wiedergutmachung geeinigt hat, steht ein strafrechtlicher Kompromiss noch aus. Dieser könnte den Konzern eine weitere Milliardensumme kosten, nachdem die zivilrechtliche Einigung bereits mit mehr als 16 Milliarden Dollar zu Buche schlägt. In Wolfsburg hofft man, noch vor dem Amtsantritt des künftigen US-Präsidenten Donald Trump am 20. Januar den Streit beizulegen. Sollte das nicht gelingen, rechnen Experten mit einer monatelangen Hängepartie, weil sich die neue Administration erst einarbeiten muss. (awp/mc/ps)