Online-Hotel-Buchungsplattform Booking.com (Screenshot).
Bern – Am 11. Dezember 2012 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Untersuchung gegen die Online-Buchungsplattformen Booking.com, Expedia und HRS (Hotel Reservation Service) eröffnet. Es bestehe der Verdacht, dass gegenüber Hotels geforderte Bestpreisgarantien und weitere Vertragsbedingungen unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen darstellen könnten, die die WEKO am Mittwoch mitteilte.
Es bestehen Anhaltspunkte, dass gewisse Klauseln in den Verträgen zwischen Booking.com, Expedia sowie HRS und den ihnen jeweils angeschlossenen Partnerhotels den Wettbewerb zwischen diesen Online-Buchungsplattformen beeinträchtigen könnten. Dies betrifft insbesondere sogenannte Bestpreisgarantien, welche die Möglichkeit der Hotels einschränken, auf verschiedenen Vertriebskanälen unterschiedliche Endkundenpreise festzulegen, sowie Vertragsklauseln betreffend die Zimmerverfügbarkeit auf verschiedenen Vertriebskanälen.
Missbrauch marktbeherrschender Stellung vermutet
Ausserdem besteht die Vermutung, dass Booking.com, Expedia sowie HRS allenfalls eine marktbeherrschende Stellung missbrauchen, indem sie solche Klauseln gegenüber den Hotels einführen und durchsetzen. Auch könnten solche Vertragsklauseln in den Markt eintretende Konkurrenten in der Ausübung des Wettbewerbs behindern. Im Rahmen der Untersuchung soll geprüft werden, ob tatsächlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen. (awp/mc/ps)