Genf – Neue Hiobsbotschaft für die EU und den Welthandel: Die USA dürfen wegen jahrelanger rechtswidriger EU-Subventionen für den Flugzeugbauer Airbus Strafzölle auf EU-Importe in Milliardenhöhe verhängen. Schlichter der Welthandelsorganisation (WTO) genehmigten Vergeltungsmassnahmen auf Waren in Wert von 7,5 Milliarden Dollar (derzeit rund 6,9 Mrd Euro) pro Jahr, wie die WTO am Mittwoch in Genf mitteilte. Gegen den Schlichterspruch kann keine Berufung eingelegt werden. Es ist die höchste Summe, die in der der fast 25-jährigen Geschichte der WTO je genehmigt wurde.
Die USA wollen neue Abgaben auf Flugzeuge und Komponenten der Luftfahrtindustrie, aber auch etliche Käsesorten, Olivenöl, Orangen und Mehl erheben. Erlaubt sind Zölle bis zu 100 Prozent. Bereits im vergangenen Jahr hatten die USA Sonderzölle auf Stahl- und Aluminiumimporte aus der EU eingeführt. Deutschland dürfte nach einer Analyse des Instituts für Weltwirtschaft (IfW) in Kiel am stärksten von den neuen Zöllen betroffen sein, mit Exportverlusten von gut zwei Milliarden Euro im Jahr. EU-weit beziffert das Institut die Kosten auf sieben Milliarden Euro im Jahr.
Malmström: «Kurzsichtig und kontraproduktiv»
Die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström sagte, es sei «kurzsichtig und kontraproduktiv», wenn die USA die genehmigten Zölle tatsächlich verhängen würde. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte in Berlin: «Wir warten jetzt erstmal ab, was die amerikanische Administration macht.» Es gebe «einen nach internationalem Recht gesprochenen Spruch, bei dem Airbus sozusagen belastet wird, muss man traurigerweise sagen». Frankreichs Wirtschaftsminister Bruno Le Maire teilte mit, es wäre ein «wirtschaftlicher und politischer Fehler», wenn die USA Strafzölle verhängen würden.
Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Eric Schweitzer, sagte: «Die deutschen Unternehmen blicken daher äusserst besorgt auf die neue Eskalation der transatlantischen Zollspirale.» Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) mahnte eine rasche Verhandlungslösung an. «Auch WTO-konforme Zölle schaden Wirtschaft und politischen Beziehungen.»
Grundlage für die Vergeltungsmassnahmen ist das WTO-Urteil von Mai 2018, mit dem der Streit um Airbus-Subventionen nach fast 15 Jahren zugunsten der USA zu Ende gegangen war. «Die EU hat die Empfehlungen und Urteile des Streitschlichtungsausschusses nicht umgesetzt, denn die zu Grunde liegenden Subventionen haben weiter existiert und negative Konsequenzen (für die Gegenseite) gehabt», hiess es darin.
Der WTO-Streitschlichtungsausschuss (DSB) muss die Verhängung der Zölle noch genehmigen, aber das ist Formsache. Er tagt das nächste Mal am 28. Oktober. Die Zölle dürfen so lange erhoben werden, bis die unterlegene Partei – hier die EU – die beanstandeten Handelsverzerrungen beseitigt hat. Die EU sagt, das sei längst geschehen. Das prüfen WTO-Handelsexperten seit August 2018. Die Schlichter lehnten einen EU-Antrag ab, mit ihrer Entscheidung zu warten, bis das Ergebnis vorliegt. Einen Termin gibt es noch nicht.
Brüssel will kontern
Die EU will ihrerseits milliardenhohe Vergeltungszölle gegen die USA verhängen, darunter auf Flugzeugkomponenten sowie Tomatenketchup und Spielekonsolen. Dabei bezieht sie sich auf ein anderes WTO-Urteil, das rechtswidrige US-Subventionen für den Airbus-Konkurrenten Boeing festgestellt hatte. In diesen Fall steht der Schlichterspruch über die Höhe der Summe aber noch aus. Er wird Anfang 2020 erwartet. Die EU macht zwölf Milliarden Dollar Schaden im Jahr geltend. Das Boeing-Urteil kam im März 2019, zehn Monate nach dem Airbus-Urteil.
Die beiden grössten Flugzeughersteller der Welt liefern sich seit Jahrzehnten einen erbitterten Konkurrenzkampf. Die USA und die EU haben sich dabei gegenseitig Wettbewerbsverzerrung vorgeworfen und ihre Klagen jeweils durch sämtliche Instanzen bei der WTO gezogen.
Das Institut für Weltwirtschaft warnte vor einer Eskalation: «Weil höchstwahrscheinlich auch der EU im nächsten Jahr Ausgleichszölle für Exportsubventionen der USA an Boeing zugesprochen werden, könnte der Konflikt eskalieren, zulasten des Welthandels und zugunsten von Drittländern», schrieb IfW-Präsident Gabriel Felbermayr.
Dass Deutschland besonders betroffen ist, erklärt er so: US-Unternehmen dürften wegen der neuen Strafzöllen auf EU-Produkte mehr Flugzeuge und Luftfahrtkomponenten in den USA kaufen. Das dürfte die deutschen Exporte jährlich um 2,2 Milliarden Euro schmälern.
Urteil gegen Boeing steht noch aus
Malström erinnerte daran, dass die EU wegen des Boeing-Urteils bald ebenfalls mit der Genehmigung von Strafzöllen rechnen könne. «Die gegenseitige Einführung von Gegenmassnahmen würde aber nur Unternehmen und Bürgern auf beiden Seiten des Atlantiks Schaden zufügen, den Welthandel un die Luftfahrtindustrie in einer heiklen Zeit schädigen», meinte sie. Die EU habe im Juli konkrete Vorschläge zu Verhandlungen über eine Beilegung des Streit gemacht, aber die USA hätten darauf nicht reagiert.
Airbus warnte vor möglichen Störungen in der gesamten Weltwirtschaft, wenn die USA Flugzeuge oder Komponenten mit neuen Zöllen belegen. «Airbus hofft daher, dass sich die USA und die EU auf eine Verhandlungslösung einigen werden, bevor die Luftfahrtindustrie, die Handelsbeziehungen und die Weltwirtschaft erheblich geschädigt werden», sagte Airbus-Chef Guillaume Faury.
Von den neuen Abgaben könnten knapp zwei Prozent der EU-Exporte in die USA betroffen sein. Nach Zahlen der Statistikbehörde Eurostat wurden 2018 Waren im Wert von 406 Milliarden Euro in die USA ausgeführt. Andersherum war es ein Wert von 267 Milliarden Euro.
Höhe der Einnahmen durch Strafzölle noch nicht absehbar
Strafzölle sollen nach den WTO-Regeln den Schaden ausgleichen, den die andere Seite durch die Wettbewerbsverzerrungen erlitten hat. Die USA hatten Schaden im Umfang von fast elf Milliarden Dollar im Jahr geltend gemacht. Wie hoch die Einnahmen durch Strafzölle werden, ist vorab nicht abzusehen. Als Extrembeispiel: wenn die USA hundert Prozent Zölle auf Autoimporte aus der EU erheben würden, würde kaum noch ein Auto in die USA exportiert, der Handel bräche zusammen und die USA würden keinen Cent an Strafzöllen kassieren.
Seit Gründung der WTO 1995 haben Schlichter etwa knapp Dutzend mal Vergeltungsmassnahmen genehmigt. Die EU erstritt 2004 gegen die USA das bislang höchste Summe: sie durfte Vergeltungszölle auf US-Importe im Umfang von gut vier Milliarden Dollar verhängen. Dabei ging es um eine rechtswidrige Steuerbegünstigung von US-Exportgesellschaften. (awp/mc/ps)