Peter Hegglin, Präsident Finanzdirektoren-Konferenz, Regierungsrat Zug (CVP) (Bild: CVP)
Von Helmuth Fuchs
Moneycab: Im Kanton Schwyz werden neu Einkommen ab 230’000 CHF wieder höher besteuert («Reichensteuer»), bereits heute budgetieren 14 Kantone zum Teil massive Defizite für 2015. Weniger Geld für Bildung und soziale Aufgaben, um Reiche bei der Stange zu halten, nur unwesentlich mehr Arbeitsplätze in zukunftsorientierten Segmenten. Ist die Tiefsteuerstrategie, die Sie auch in Ihrem Kanton vertreten ein Auslaufmodell?
Peter Hegglin: Gemäss unserer Finanzstrategie haben wir die Aufgabe den Staatshaushalt im Lot zu halten, keine Steuern auf Vorrat zu erheben und attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen. Daran haben wir uns orientiert. Aufgrund der wirtschaftlich schwierigen Situation haben wir aktuell auch Defizite budgetiert. Aktuell gehe ich davon aus, dass wir ohne grosse Anpassungen an der Steuerstrategie vorankommen. Der Kanton Zug hat denn bisher auch nicht davon abrücken müssen. Der Kanton Zug hat im Juli ein Entlastungsprogramm vorgestellt, das von 2015 bis 2018 jedes Jahr Einsparungen von 80 bis 100 Millionen Franken bringen soll. Da der Kanton Zug rund 30% höhere Leistungen und demzufolge auch höhere Kosten als vergleichbare Kantone aufweist, sollen erst Aufwandpositionen überprüft werden. Erst wenn dies nicht reicht, werden auch Steuererhöhungen in Betracht gezogen.
«Gemäss meiner Beurteilung sind Tiefsteuerstrategien nicht gescheitert. Der Steuerwettbewerb hat sich bewährt. Er hält die Institutionen fit.» Peter Hegglin, Präsident Finanzdirektoren-Konferenz, Regierungsrat Zug (CVP)
Gemäss meiner Beurteilung sind Tiefsteuerstrategien nicht gescheitert. Der Steuerwettbewerb hat sich bewährt. Er hält die Institutionen fit. Die Kantone sind verpflichtet, ihren Haushalt im Lot zu halten, sollten gleichzeitig auch nicht Steuern auf Vorrat erheben. Dass gewisse Kantone möglicherweise zu tiefe Steuern erhöben und dies korrigierten, gehört zur Beurteilung der politischen Situation.
Es ist Sache der Kantone, die richtigen Schlüsse zu ziehen. Empfehlungen oder Weisungen an die Kantone darf und kann ich als Präsident der Finanzdirektorenkonferenz nicht erteilen, ebenso wenig setze ich Schranken für die jeweiligen Steuerstrategien. Solche werden durch die Bundesverfassung und die Steuergesetze gesetzt und über deren Einhaltung wachen die Gerichte. Steuerangelegenheiten sind nur eine Seite der Angelegenheit. Die andere sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, Verlagerungen von Aufgaben vom Bund auf die Kantone, die neue Spitalfinanzierung, ausbleibenden Gewinnausschüttungen der Nationalbank, der Finanzausgleich oder die Rechtsunsicherheit nach Volksentscheiden, die Unternehmen oder Privatpersonen abhalten könne, in der Schweiz zu investieren.