Brüssel – Der Hightech-Riese Apple öffnet Zugänge zum kontaktlosen Bezahlen mit dem iPhone. Damit kommt der US-Konzern Forderungen der EU-Kommission nach und entgeht so teuren Konsequenzen. Die Liberalisierung gilt für die Schweiz nicht.
Der Technologiekonzern Apple entgeht im Streit mit der Europäischen Kommission einer hohen Wettbewerbsstrafe. Die Wettbewerbshüter der Europäischen Union (EU) akzeptieren Zugeständnisse des US-Unternehmens und legen damit einen seit Jahren andauernden Disput um das Bezahlsystem Apple Pay bei, wie aus einer Mitteilung der EU-Kommission in Brüssel hervorgeht.
Der iPhone-Konzern sichert – wie von Brüssel gefordert – anderen Entwicklern von mobilen Portemonnaies und Zahlungsdiensten kostenlosen Zugang zum NFC-Chip seiner Geräte fürs kontaktlose Bezahlen zu. Über diese Chips kann ein Smartphone Informationen mit Bezahlgeräten, etwa in Supermärkten, austauschen.
Neue Regel gilt im EWR
Die Kommission hatte Apple vorgeworfen, die Konkurrenz im Bereich mobiler Portemonnaies zielgerichtet zu behindern. Wenn beispielsweise Banken ihre Karten zum kontaktlosen Bezahlen auf dem iPhone nutzbar machen wollen, ging das bisher nur über Apple Pay und Apples hauseigenes mobiles Portemonnaie Wallet. «Dieses Verhalten hindert Entwickler daran, neue und konkurrierende mobile Portemonnaies für iPhone-Nutzer anzubieten», sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Die Öffnung des Bezahlsystems gilt für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), wie eine Sprecherin von Apple der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage sagte. Daher ist die Schweiz nicht betroffen. Der EWR umfasst zusätzlich zu den 27 Mitgliedstaaten der EU auch Norwegen, Island und Liechtenstein.
Kontaktlos Zahlen mit digitalem Portemonnaie wird beliebter
Zahlen mit dem Handy wird in Europa laut EU-Kommission deutlich beliebter. «Die Nutzung von mobilen Portemonnaies in Geschäften hat sich in den vergangenen vier Jahren verdreifacht», so Vestager.
Banken kritisierten schon lange, dass sie nicht an Apple vorbei auf den NFC-Funkchip zugreifen können, über den man das Telefon an der Ladenkasse statt einer Bankkarte einsetzen kann. Dass Apple Pay als einziger Weg dafür gedacht war, erklärte Apple unter anderem mit Sicherheitsüberlegungen.
Die von Apple angebotenen Zusagen sollen zehn Jahre in Kraft bleiben. Ihre Umsetzung werde von einem von Apple benannten Treuhänder überwacht, der der Kommission über den gesamten Zeitraum hinweg Bericht erstatte, teilte die Brüsseler Behörde mit.
Wenn die EU-Kommission die Zugeständnisse von Apple als nicht ausreichend betrachtet hätte, hätte der Konzern vermutlich eine hohe Strafe zahlen müssen. Wenn ein Unternehmen sich nicht an die EU-Wettbewerbsregeln hält, kann die Kommission unter anderem eine Strafe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verhängen.
Jahrelanger Streit
Angefangen hatte die Auseinandersetzung vor mehr als vier Jahren. Nach Beschwerden von Konkurrenten hatte die Kommission ein Verfahren gegen Apple eingeleitet. Rund zwei Jahre später kamen die EU-Wettbewerbshüter vorläufig zum Schluss, dass Apple seine Marktmacht in diesem Fall missbraucht. Im Januar dieses Jahres wurde dann bekannt, dass der US-Konzern eingelenkt und Zugeständnisse angeboten hatte.
Nachdem die Kommission Konkurrenten und anderen Beteiligten die Chance gegeben hatte, diese zu bewerten, passte Apple sein Angebot laut Kommission an einigen Stellen nochmals an. Damit seien die wettbewerbsrechtlichen Bedenken ausgeräumt worden, so die Kommission.
Dass solche Streitigkeiten auch anders ausgehen können, zeigte sich im März. Die Kommission verhängte eine Strafe in Höhe von 1,8 Milliarden Euro gegen den US-Konzern, weil Apple aus Sicht der Kommission seine Marktmacht missbraucht hat, indem es App-Entwickler zu sehr einschränke. (awp/mc/ps)