Bern – Wer Bankkonti künftig über das Internet eröffnen oder auflösen möchte, kann sich freuen: Dank der Gelben Identifikation und der SuisseID verfügt die Post über Lösungen, die dies ermöglichen und die die Vorgaben der neuen Geldwäschereiverordnung erfüllen.
Mit der Totalrevision der Geldwäschereiverordnung hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) ihrerseits nun die gesetzliche Grundlage für die Digitalisierung der Kundengewinnung geschaffen – ein Meilenstein für den Finanzplatz Schweiz.
Bisher war das Eröffnen eines Bankkontos nur nach persönlichem Identitätsnachweis vor Ort und handschriftlicher Unterschrift möglich. Per 1. Januar 2016 kann dieser Prozess durchgehend elektronisch erfolgen: Artikel 49, Absatz 2 der totalrevidierten Geldwäschereiverordnung-FINMA sieht vor, dass die Ausweiskopie eines anerkannten Anbieters von Zertifizierungsdienstleistunge n nach dem Bundesgesetz vom 19. Dezember 2003 über die elektronische Signatur (ZertES) inskünftig als Echtheitsbestätigung ausreicht.
Die Post als digitale Vorreiterin
Über das Internet bequem ein Bankkonto eröffnen oder eine Versicherung abschliessen – das wird also schon bald keine Zukunftsmusik mehr sein. Dank der Gelben Identifikation und der SuisseID verfügt die Schweizerische Post als bisher einziger Anbieter über ein Lösungspaket aus einer Hand: echtheitsbestätigte Ausweiskopie, digitale Identität und elektronisch rechtsgültige Unterschrift gemäss ZertES.
Über die Gelbe Identifikation
Mit der Dienstleistung Gelbe Identifikation erhalten Sie in jeder Poststelle eine echtheitsbestätigte Kopie Ihres Ausweises, die zusammen mit der SuisseID auch in der digitalen Welt Gültigkeit hat. Die Gelbe Identifikation ist Voraussetzung für den Bezug einer SuisseID.
Über die SuisseID
Die SuisseID ist der Schweizer Standard für digitale Identität. Mit ihr weist sich eine Person online eindeutig aus und signiert elektronisch rechtsgültig Verträge. Sie ist somit digitaler Pass und Unterschrift in einem. (Post/mc/hfu)