Bundesgericht bestätigt Weko-Busse gegen Swisscom wegen Sport-TV
Lausanne – Das Bundesgericht hat die Sanktion der Wettbewerbskommission gegen die Swisscom im Streit um Sportübertragungen bestätigt. Das Telekommunikationsunternehmen muss eine Busse von 71,8 Millionen Franken zahlen.
Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) kam 2016 zum Schluss, dass die Swisscom und ihre Tochter Blue Entertainment (vormals CT Cinetrade AG) im Zeitraum von 2006 bis 2013 ihre marktbeherrschende Stellung bei der Übertragung von Fussball- und Eishockeyspielen ausgenützt hätten.
Sie hätten Geschäftsbeziehungen mit Konkurrenten verweigert und Handelspartner diskriminiert, indem sie Schweizer Fussball- und Eishockeyübertragungen und ausländische Fussballübertragungen nicht oder eingeschränkt bereitgestellt hätten.
Bereits das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die entsprechende Verfügung in einem Urteil vom Mai 2022. Das Bundesgericht folgt den Argumenten der Vorinstanz in einem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid.
Mittelschwerer Verstoss
Die Swisscom und die Gesellschaften Cinetrade und Teleclub hätten die gesamte Konkurrenz auf dem TV-Markt über Jahre hinweg behindert, schreibt das Bundesgericht. Dies sei durch eine Kombination verschiedener unzulässiger Verhaltensweisen geschehen. Das Gericht geht von einem mittelschweren Verstoss gegen das Kartellgesetz aus.
Auch gegen die Höhe der Sanktion hat das Gericht nichts einzuwenden. Die Schwere und die Dauer der Verstösse seien ebenso berücksichtigt worden, wie deren Wiederholung. Für das Verfahren vor Bundesgericht muss Swisscom zudem 100’000 Franken zahlen. (awp/mc/pg)