Bern – Die Internetgeschwindigkeit in der schweizerischen Grundversorgung wird um das Achtfache erhöht. Der Bundesrat hat am Freitag die entsprechende Revision der Verordnung über Fernmeldedienste gutgeheissen. Ab 2024 wird neu eine Übertragungsrate von 80 Mbit/s garantiert.
Künftig werden die Kundinnen und Kunden der Grundversorgung zwischen dem bisherigen Internetzugang mit einer Down- und Upload-Geschwindigkeit von 10 Mbit beziehungsweise 1 Mbit pro Sekunde und dem neuen Internetzugang von 80 beziehungsweise 8 Mbit/s wählen können, wie der Bundesrat schreibt. Das komme jenen zugute, die in Gebieten wohnen, in denen keine entsprechenden Angebote auf dem Markt erhältlich sind.
Ebenso wird eine Preisobergrenze festgelegt. Ein schnellerer Internetzugang kostet maximal 60 Franken im Monat.
Technik erlaubt Fortschritt
Der Zugang zu zuverlässigen und leistungsfähigen Breitbanddiensten sei für alle Bevölkerungskreise in allen Landesteilen unerlässlich, schreibt der Bundesrat. Das habe auch die Covid-19-Pandemie verdeutlicht. Mit der Revision der Verordnung über Fernmeldedienste werde das Angebot den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen sowie dem Stand der Technik angepasst.
Die Verordnungsanpassung sieht neu explizit das Prinzip der Subsidiarität vor. Stellt der Markt bereits eine Alternative bereit, ist kein Grundversorgungsangebot vorgesehen. Die Grundversorgung wird technologieneutral umgesetzt. So können Randregionen auch über Mobilfunk- oder Satellitenlösungen erschlossen werden. Das dient laut dem Bundesrat der raschen Umsetzbarkeit.
Aus für Drei-Nummern-Telefondienst
Swisscom ist aktuell Inhaberin der Grundversorgungskonzession, welche Ende 2023 ausläuft. Die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom), die für die Zuteilung der Grundversorgungskonzession zuständig ist, kann nun die Vergabe der künftigen Konzession ab 2024 lancieren.
Neben der höheren Internetgeschwindigkeit gibt es eine weitere Neuerung: Der Telefondienst mit drei Telefonnummern wird aus der Grundversorgung entfernt. Mit diesem Dienst können gleichzeitig mehrere Rufnummern bedient werden, was das parallele Führen von mehreren Gesprächen möglich macht.
Grund für die Streichung dieses Angebots ist laut dem Bundesrat zum einen die gesunkene Nachfrage. Zum anderen hält der Markt ausreichend Alternativen für das Telefonieren mit mehreren Rufnummern bereit, zum Beispiel webbasierte Applikationen. (awp/mc/pg)