ComCom muss Preise für Entbündelung der letzten Meile überprüfen

ComCom muss Preise für Entbündelung der letzten Meile überprüfen

St. Gallen – Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Telekommunikationanbieters Sunrise im Zusammenhang mit den Tarifen für den Zugang zum Swisscomnetz teilweise gutgeheissen. Die Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom muss bei der Berechnung der Preise in vielen Punkten nochmals über die Bücher.

Sunrise hatte gegen eine Verfügung der ComCom vom 18. Dezember 2013 eine Beschwerde eingelegt. Der Telekomregulator hatte darin die Preise für die alternativen Anbieter für die Mitbenutzung der Swisscom-Infrastruktur festgelegt.

Darunter fällt zum Beispiel der Interkonnektionspreis, mit welchem die Nutzung des Festnetzes der Swisscom zur Durchleitung von Telefonanrufen abgegolten wird.

Grossteil der Rügen der Sunrise gutgeheissen
Für die Berechnung der Preise müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, wie der Fremdkapitalkostensatz oder Netzstrukturanpassungen.

Das Bundesverwaltungsgericht ist in seinem Urteil zum Schluss gekommen, dass ein Grossteil der Rügen der Sunrise gutzuheissen ist. Das es sich um sehr fachspezifische Fragen handelt, haben die St. Galler Richter die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen. (awp/mc/ps)

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