Zürich – Die Anwendung verteilter elektronischer Register (sogenannte Distributed Ledger Technology) und der Blockchain Technologie gehören zur vielversprechendsten Entwicklung der Digitalisierung. Der Bundesrat hat Elemente der DLT-Vorlage per 1. Februar 2021 in Kraft gesetzt, die die Einführung von Registerwertrechten erlaubt. Dies in der Absicht, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Schweiz sich mittels Rechtssicherheit, effizienter Regulierung und guter Reputation als attraktiver Standort im Bereich neuer Technologien positionieren kann. daura bietet ihren Kunden von Beginn weg als Vorreiter die Herausgabe von Aktien auf Basis von Registerwertrechten an.
Was früher als physische, papier-basierte Wertschrift gehalten wurde kann heute durch eine digitale Wertschrift ersetzt werden. Durch die Einführung von Registerwertrechten (Art. 973d ff. nOR) können diese digitalen Wertschriften (z.B. Aktien) über eine DLT-basierte Infrastruktur als Registerwertrechte herausgegeben und digital übertragen werden. Die Vorteile der Ausgabe von Aktien in Form von Registerwertrechen liegen dabei auf der Hand: Der Aktionär kann seine digitale Aktie direkt selbst halten und übertragen, die Transaktionskosten sinken, die Administration von vielen Aktionären wird für Unternehmen vereinfacht und die Aktie ist mit weiteren Funktionen wie z.B. der Abstimmung an einer Generalversammlung verknüpfbar. Das erleichtert nicht nur dem Verwaltungsrat die Arbeit – die Blockchain als manipulationssicheres Register erhöht für die Gesellschaft und den Investor die Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit sämtlicher Übertragungen.
Chancen für Schweizer Aktiengesellschaften
Bereits heute haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Aktien über die Plattform daura als einfaches Wertrecht zu emittieren. Die Digitalisierung ermöglicht weitere Aktivitäten wie Kapitalerhöhungen und Generalversammlungen effizient und günstig durch zu führen. Investorinnen und Investoren können sich auf der Plattform kostenlos registrieren und schnell und unkompliziert ihre Beteiligungen digital verwalten. Wo es bislang an rechtlichen Rahmenbedingungen fehlte, wird mit Einführung des Registerwertrechtes ab 1. Februar 2021 möglich: Eine rechtssichere digitale Eigentumsübertragung Peer-to-Peer (ein Transfer ohne regulierten Intermediär). Konkret bedeutet das, dass ein auf daura registrierter Investor direkt über die Plattform Aktien als Registerwertrechte an einen anderen Investor per Knopfdruck digital transferieren kann. daura bietet Unternehmen ab dem 1. Februar 2021 die Möglichkeit, ihre Aktien in Form von Registerwertrechten über die daura-Plattform zu emittieren oder ihre bestehenden Aktien in Registerwertrechte umzuwandeln. «Die Bereitstellung von Registerwertrechten ist von grosser Bedeutung für das laufende Projekt «KMU-Marktplatz» der Berner Kantonalbank. Die Möglichkeit, Aktien in Form von Registerwertrechten zu emittieren ebnet den Weg für den zukünftigen Handel von digitalen Aktien über OTC-X», sagt Urs N. Grunder, Leiter Handel / Financial Institutions bei der Berner Kantonalbank AG.
Erste Pilot-Kunden
Zur Einführung der Registerwertrechte haben bereits mehrere Unternehmen zugesagt, ihre Aktien unter dem neuen Recht auf der Blockchain-Lösung von daura abzubilden. Das auf Recht, Steuern und Compliance spezialisierten Beratungsunternehmens MME Compliance AG wird per 1. Februar 2021 ihre einfachen Wertrechte über die Plattform daura auf Registerwertreche umstellen. «Mit der Einführung des Registerwertrechts wird ein weiterer Evolutionsschritt zur Entmaterialisierung der Aktie vollzogen, der die Ausgabe, das Halten und die Übertragung von Vermögenswerten wie z.B. Aktien wesentlich erleichtern wird», so Andreas Rudolf, Legal Partner bei MME Legal Tax Compliance.
Die Innofactory AG, ein Tochterunternehmen der Berner Kantonalbank und der Hypothekarbank Lenzburg hat sich ebenfalls für diesen Schritt entschieden. Im März nutzt das Unternehmen das Generalversammlungs-Modul der daura AG, um die Umstellung auf Registerwertrechte vorzunehmen. Mark Chardonnens, CEO der Innofactory AG: «Als innovatives Unternehmen war für uns schnell klar, dass wir diesen neuen Weg einschlagen. Die Umstellung auf Registerwertrechte ist für uns in jeder Hinsicht eine gewinnbringende Situation».
«Durch die DLT-Gesetzesanpassung entsteht eine neue Ära in der Emission, dem Handel und der Verwahrung von Aktien mit grossem internationalem Potential für den Wirtschaftsstandort Schweiz», sagt Peter Schnürer, CEO der daura AG. «Uns war wichtig, dass unsere Kunden unmittelbar davon profitieren können».
Checkliste für Unternehmen:
- Statutenänderung:
• Statutarische Ermächtigung zur Ausgabe von Registerwertrechten (Art. 973d nOR)
• Ausschluss des Rechts der Aktionäre auf Ausstellung einer physischen Urkunde
• Voraussetzung für die Statutenänderung ist ein Beschluss der Generalversammlung - Beurkundung der neuen Statuten, HR-Anmeldung
- Beschluss der Generalversammlung über die Ausgabe von Registerwertrechten und die Registrierungsbedingungen; bei einer entsprechenden statutarischen Ermächtigung kann auch der Verwaltungsrat die Ausgabe von Registerwertrechten beschliessen und die Registerbedingungen festlegen
- Registrierung auf daura
(Daura/mc)