Thomas Baumgärtner, Sprecher Microsoft Deutschland.
Berlin – Microsoft steuert mit Plänen für seinen Strassen-Panoramadienst «Streetside» auf einen Konflikt mit Datenschützern zu. Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Kranig bekräftigte am Freitag, dass er den Start des Konkurrenten von Googles Street View verzögern könnte, wenn Microsoft den Bürgern kein Vorab-Widerspruchsrecht gegen die Abbildung ihrer Hausfassaden einräumt.
Der Software-Konzern sieht das nicht zwingend erforderlich. Google hatte in Absprache mit den Hamburger Datenschützern eine mehrwöchige Widerspruchsfrist vor dem Start von Street View eingeräumt. «Wir waren uns über viele Punkte einig, in diesem waren wir aber unterschiedlicher Auffassung», sagte Kranig der dpa. «Darüber werden wir in Kürze nochmal sprechen.» Auch Microsoft erhofft sich eine Klärung in den nächsten Tagen und Wochen, wie Sprecher Thomas Baumgärtner sagte. Das Softwareunternehmen will seinen Panoramadienst im Sommer starten. Ab dem 9. Mai sollen dafür Kameraautos zunächst in vier Städten in Bayern durch die Strassen fahren. Über die Kamerafahrten gibt es keinen Streit – aber darum, ob deren Bilder ins Netz dürfen, bevor Bürger die Möglichkeit hatten, der Abbildung ihrer Hausfassade zu widersprechen.
Microsoft sieht Rechte der Bürger gewahrt
Microsoft sieht die Rechte der Bürger auf Basis der Selbstverpflichtungserklärung der Industrie gewahrt, die Anfang März an den damaligen Innenminister Thomas de Maizière übergebenen worden war. In der Erklärung enthalten ist auch ein Datenschutzkodex speziell für Geodatendienste. Der Rivale Google, ebenfalls Unterzeichner der Erklärung, hatte bei Street View noch zahlreiche Zugeständnisse an die Datenschützer gemacht. Der für Microsoft zuständige bayerische Datenschützer Kranig sieht seine Forderung nach der Vorab-Widerspruchsfrist durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im deutschen Datenschutzgesetz gedeckt. Eine besondere Schutzwürdigkeit von Abbildung von Häusern im Internet hatte der damalige Innenminister de Maizière allerdings nicht als erkannt. Bei der Überreichung der Selbstverpflichtungserklärung betonte er das grosse Potenzial von Geodaten-Diensten. «Dazu kommt, dass Häuserfassaden das Öffentlichste sind, was es überhaupt gibt.»
«Auslegungssache»
Kranig drohte nach Microsofts Ankündigung, die Veröffentlichung der Bilder zu untersagen. Er habe die Möglichkeit, einen sofortigen Vollzug einer solchen Anordnung zu verfügen – und könne sich vorstellen, in diesem Fall auch davon Gebrauch zu machen, sagte Kranig der dpa. Um die Bilder doch noch zu veröffentlichen, müsste Microsoft dann ein Eilverfahren anstrengen. Möglicherweise müsse die Angelegenheit grundsätzlich von einem Gericht entschieden werden – denn derzeit sei es eine «Auslegungssache», ob die Veröffentlichung von Haus-Bildern das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt oder nicht. «Wir sind so wie auch die anderen Datenschutzbehörden im Bundesgebiet der Auffassung, dass dieses Vorabwiderspruchsrecht sein muss», betonte Kranig.
«Widerspruchsmöglichkeiten wesentlichen Produktbestandteil»
Baumgärtner hält dagegen, Microsoft habe ausführliche Widerspruchsmöglichkeiten direkt in Streetside eingebunden und zum wesentlichen Produktbestandteil gemacht. Über einen Button an der unteren Leiste könne der Nutzer sofort aktiv werden. «Uns reicht dabei eine E-Mail-Adresse des Widersprechenden.» Innerhalb von maximal zwei Tagen sollen dann die fraglichen Ansichten wieder gelöscht sein. Ein Vorabwiderspruch sei aber auch nicht Bestandteil des Datenschutzkodex, sagte Baumgärtner. Dagegen spreche auch die Praktikabilität. «Wir müssten dafür eine Vielzahl von Daten erheben und grosse Datenbanken anlegen, das dürfte auch nicht im Sinne des Datenschutzes sein.» (awp/mc/ps)