Ratgeber Überwachungskameras des Firmengeländes – ein lohnendes Investment
Der Start in die Selbstständigkeit ist für viele Menschen finanziell betrachtet ein umfangreiches Unterfangen. Oftmals gehen Gründer und Selbstständige an die Grenzen ihrer finanziellen Belastbarkeit und investieren z.B. in Betriebsmittel, Maschinen oder ein Firmengelände. Die Werte der Produkte und Maschinen die hier gelagert werden, haben nicht gerade selten für die Firma eine existenzielle Bedeutung.
Durch entsprechende Versicherungen können die Werte gegen Beschädigungen oder gegen Diebstahl abgesichert werden. Dennoch kann es dazu kommen, dass Gegenstände vom Betriebsgelände verschwinden. Im Idealfall wird bereits im Vorfeld durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen dafür gesorgt, dass kein Schadensfall eintritt.
Neben mechanischen Maßnahmen ist es ratsam, auch eine Überwachung des Geländes durch Überwachungskameras zu realisieren. Moderne Kamerasysteme sind in der Lage, am Tag sowie als auch in der Nacht das Gelände zu überwachen und dafür zu sorgen, dass die Täter auf frischer Tat ertappt werden können. Komplettsets mit Netzwerkkameras, die über einen Rekorder verfügen sind definitiv eine Maßnahme, die für das Betriebsgelände in Frage kommt.
Steuerlich interessant: Die Überwachungskameras beim Finanzamt geltend machen
Finanziell betrachtet handelt es sich hierbei um eine Investition, die auch steuerlich für die Firma geltend gemacht werden kann. Die Sicherheit kann durch die Videoüberwachung, welche selbstverständlich auch per App kontrolliert werden kann definitiv verbessert werden. Im Vergleich zu anderen Maßnahmen ist die Überwachung per Video definitiv einfach zu realisieren und bietet einen vergleichsweisen hohen Schutz und eine Menge an Kontrollmöglichkeiten. Leider beginnen viele Betriebe erst nach dem ersten Schadensfall mit der Überwachung per Video, so dass diesem bereits frühzeitig vorgebeugt werden könnte.
Nicht nur die Kosten für die Hardware, die zur Überwachung entstanden sind, können steuerlich geltend gemacht werden. Auch die Handwerkerleistungen können bei der Steuer berücksichtigt werden. Jedes Jahr können Beträge von bis zu 1.200 Euro steuerlich berücksichtigt werden.
Überwachungskameras für das Firmengelände: Was sollte berücksichtigt werden?
Die Auswahl der Kamerasysteme ist sehr groß. Wer sich mit der Materie nicht komplett auskennt, sollte sich durch einen Fachbetrieb beraten lassen. Es gibt jedoch einige Faktoren, die definitiv zu berücksichtigen sind, wenn hochwertige Überwachungskameras ausgewählt werden sollen.
Zunächst muss gesagt werden, dass WLAN-Überwachungskameras oder drahtlose Kameras ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Netze können angegriffen oder z.B. gestört werden. Wer ein wirklich sicheres Kamerasystem haben möchte, muss sich daher für eine kabelgebundene Variante entscheiden. In dieses System kann man von außen nicht so leicht eindringen und gleichzeitig kann die Übertragung der Signale nicht so leicht gestört werden. Gleichzeitig ist die Reichweite der WLAN-Signale oftmals nicht hoch genug. Wenn das Signal nur 10 bis 20m weit gesendet wird, kann es sehr schnell zu Fehlermeldungen kommen.
Bevor die Überwachungskamera angebracht wird, sollte sichergestellt sein, dass auch eine Stromversorgung gewährleistet ist. Es ist also notwendig, dass ein Kabel verlegt wird, über welches die Kamera mit Strom versorgt werden kann. Netzwerkkameras, gerne auch IP-Kameras genannt, können oft mit PoE-Strom alternativ versorgt werden. Dabei übernimmt das LAN-Kabel neben der Datenübertragung auch noch die Stromversorgung.
Ferner muss darauf geachtet werden, dass wirklich mit hochwertigen Überwachungskameras gearbeitet wird. Eine HD-Qualität sollte was das Bild angeht definitiv vorhanden sein. Eine zu niedrige Auflösung führt schnell dazu, dass weder am Tag, noch in der Nacht genügend erkannt wird. Sollten Täter beispielsweise mit dem Auto vorfahren, ist es wichtig, dass das Kennzeichen sowie als auch das Fahrzeug gut erkannt werden. Mit der richtigen Auflösung in HD ist dies am Tag und in der Nacht problemlos möglich. Gerade unter dem Aspekt, dass die Kosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden können, sollte langfristig auf eine gute Lösung gesetzt werden.
Nachtsichtmodus, aber keine Akkukameras
Wildkameras, Akkukameras oder Batteriekameras sollten auf keinen Fall verwendet werden. Häufig kommt es dazu, dass diese Überwachungskameras gar nicht richtig oder stark verzögert funktionieren. Gleichzeitig führt die Versorgung mit Strom über eine Batterie oder über einen Akku schnell dazu, dass die Stromversorgung unterbrochen wird. Im Winter kann es auch dazu kommen, dass die Kameras komplett einfrieren und Schnee sowie Eis nicht richtig abtauen. Das Ständige laden des Akkus bzw. der Wechsel der Batterie ist ebenfalls ein Punkt, der dazu führt, dass jede Menge an Zeit in Anspruch genommen werden muss.
Der Nachtsichtmodus ist für die Kameras ebenfalls wichtig. Hier muss darauf geachtet werden, dass genügend Infrarotlicht LEDs vorhanden sind, so dass das Gelände auch ordentlich ausgeleuchtet werden kann und eine gute Überwachung möglich ist.
Häufig werden Überwachungskameras gekauft, die einen falschen Blickwinkel haben oder die z.B. was ihre Bauform und den Schutzgrad angeht nicht geeignet sind. Eine Kamera, die für den Außenbetrieb geeignet ist, sollte definitiv auch wasserdicht sein und einen entsprechenden Schutzgrad haben. (TS/mc/hfu)