Schweiz führt USB-C als einheitlichen Ladestandard ein
Bern – Ab 2024 können neu Konsumentinnen und Konsumenten dasselbe Ladenetzteil für mehrere Geräte verschiedener Hersteller nutzen: USB-C wird in der Schweiz zur Standardladelösung. Der Bundesrat hat dazu die Revision der Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV) verabschiedet.
Ab dem 1. Januar 2024 werden für Mobiltelefone und andere Funkanlagen einheitliche Ladeprotokolle und -schnittstellen im weit verbreiteten USB-C-Standard eingeführt. Dies betrifft auch andere Geräte mit Funkteilen wie Tablets, Digitalkameras, Laptops, Kopfhörer, E-Reader etc. Für die Geräte soll nach Bedarf auch ein schnelles Aufladen mittels «USB Power Delivery»-Standard möglich sein.
Herstellerfirmen müssen Konsumentinnen und Konsumenten auf der Verpackung wie auch in den beiliegenden Informationen darüber orientieren, welche Ladeeigenschaften das Gerät besitzt und ob ein Ladenetzteil beiliegt. Sie sind verpflichtet in ihren Sortimenten auch Geräte ohne Ladenetzteil anzubieten.
Vorzüge des einheitlichen Ladestandards
Ende 2022 hat die EU harmonisierte Vorschriften bei Ladelösungen für die erwähnten Geräte erlassen und den Mitgliedstaaten rund ein Jahr Zeit gegeben, entsprechende Massnahmen umzusetzen. Mit der Teilrevision der FAV erfolgt die Einführung in der Schweiz zeitgleich. Damit bleibt das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen nach wie vor auch für Fernmeldeanlagen anwendbar.
Daraus ergeben sich Vorteile für die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten, die auch grenzüberschreitend von einem einheitlichen Ladestandard profitieren können. Zudem teilt die Schweiz die mit der einheitlichen Ladelösung verbundenen Nachhaltigkeits- und Verbraucherziele. Die vorliegende Lösung trägt dazu bei, Elektronikabfälle, den Rohstoffbedarf und die CO2-Emissionen bei Herstellung, Transport und Entsorgung zu verringern. (mc/pg)